Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG
Frankfurt am Main
Amtsgericht Frankfurt Main, HRB 103881
Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG gibt bekannt:
A) Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 24. Oktober 2019
Die außerordentliche Hauptversammlung (die „Hauptversammlung“) der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG (die „Gesellschaft“) vom 24. Oktober 2019 hat unter anderem einstimmig beschlossen (der „Hauptversammlungsbeschluss“):
1. |
den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 23. Oktober 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen auch die „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 175.000.000,00 zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- und Optionsrechte auf den Inhaber lautender Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 175.000.000,00 nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandel- und Optionsanleihebedingungen zu gewähren, |
2. |
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 17.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2019) sowie |
3. |
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen (die „Ermächtigungen“). |
Die Satzungsänderung zur Schaffung des Bedingten Kapitals 2019 wurde am 24. Oktober 2019 zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet.
B) Begebung von Wandelschuldverschreibungen
4. |
Begebung einer Wandelanleihe mit einer Laufzeit bis zum 30. Oktober 2026 („Wandelanleihe 2019/2026“), mit folgenden Konditionen:
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5. |
den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre der Gesellschaft gemäß §§ 221 Abs. 4 S. 2, 186 Abs. 3 S. 1 AktG sowie nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses. |
Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG