ROLAND Rechtsschutz-Versicherung AG: Beschluss in einem Statusverfahren

Landgericht Köln

Beschluss

91 O 14/​20

In dem Statusverfahren

des Betriebsrates der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung AG, vertreten durch den Vorsitzenden Thomas Ludwig, Deutz-Kalker-Straße 46, 50679 Köln,
Antragsteller,

– Verfahrensbevollmächtigte:
Schulte & Karlsfeld Fachanwälte für Arbeitsrecht Part mbB, Mecklenbecker Straße 229, 48163 Münster –

gegen

die ROLAND Assistance GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, Deutz-Kalker-Straße 46, 50679 Köln,
Antragsgegnerin,

hat die 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Reiprich sowie die Handelsrichter Linnenberg und Dr. Sommerhäuser
am 25. Januar 2021

beschlossen:

Der Antrag des Antragstellers, festzustellen, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat zu bilden ist, der nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetztes zu einem Drittel aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer zu bestehen hat, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

 

Landgericht Köln

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