Andritz Fabrics and Rolls AG: Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1, 251 Abs. 3, 256 Abs. 7 Satz 1 AktG

von Red. LG

Artikel

Andritz Fabrics and Rolls AG

Düren

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1, 251 Abs. 3, 256 Abs. 7 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1, 251 Abs. 3, 256 Abs. 7 S. 1 AktG geben wir bekannt: Aktionäre haben Anfechtungsklagen (§ 246 AktG) bzw. Nichtigkeitsklagen (§ 249 AktG) gegen folgende in der Hauptversammlung vom 18. November 2020 gefasste Beschlüsse erhoben:

Tagesordnungspunkt 2: Beschluss über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019;

Tagesordnungspunkt 3: Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019;

Tagesordnungspunkt 4: Beschluss über Wahlen zum Aufsichtsrat;

Tagesordnungspunkt 5: Beschluss über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020;

Tagesordnungspunkt 6: Beschluss über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21. August 2006 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft (damals firmierend als Stowe Woodward Aktiengesellschaft) auf die Robec Walzen GmbH, Düren (vormals: Stowe Woodward Forschungs- und Entwicklungs GmbH) gegen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG.

Außerdem hat einer der Aktionäre

Klage auf Feststellung der Nichtigkeit (hilfsweise: Unwirksamkeit) des in der Hauptversammlung vom 18. November 2020 vorgelegten Jahresabschlusses für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr, äußerst hilfsweise Klage auf Feststellung der Nichtigkeit (bzw. Unwirksamkeit) der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 durch den Aufsichtsrat sowie

Klage auf Feststellung, dass die Abführung des Gewinns aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Robec Walzen GmbH in Höhe von € 1.949.491,48 ohne wirksamen (festgestellten) Jahresabschluss für 2018 nichtig, hilfsweise unzulässig ist,

erhoben.

Die Klagen sind vor dem Landgericht Köln unter den Aktenzeichen 82 O 116/​20 und 82 O 111/​20 anhängig.

 

Düren, im Februar 2021

Andritz Fabrics and Rolls AG

Der Vorstand

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