Capitol Resources Energy AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Capitol Resources Energy AG

München

– WKN 546270 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Donnerstag, 25. März 2021 um 10.30 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Innere Wiener Str. 14 (6. OG), 81667 München) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

7.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

9.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

10.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den Fall, dass der Aufsichtsrat die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung beschließt, die M&B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird nach Maßgabe des Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (BGBl. I 2020, S. 569) mit verkürzten Fristen eingeladen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 24. März 2021 bei der Gesellschaft unter

Capitol Resources Energy AG
Innere Wiener Str. 14
81667 München
Fax: 089 /​ 5457 8551
E-Mail: info@capitolresources.de

angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 4. März 2021 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 24. März 2021 zugehen.

Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die Gesellschaft unter vorgenannter Adresse zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter

http://www.capitolresources.de

zugänglich gemacht.

Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

 

München, im Februar 2021

 

Der Vorstand

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