Tauris Capital AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Tauris Capital AG

Frankfurt am Main

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

hiermit laden wir Sie zu der am Mittwoch, dem 31. März 2021, um 10:30 Uhr in Form einer virtuellen Hauptversammlung stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Tauris Capital AG für das Geschäftsjahr 2019/​2020 ein, in deren Rahmen auch die ordentlichen Hauptversammlungen für die Geschäftsjahre 2013/​2014, 2014/​2015, 2015/​2016, 2016/​2017, 2017/​2018, 2018/​2019 nachgeholt werden. Eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre und Aktionärsvertreter live im Internet erfolgen.

Die Einberufung erfolgt mit verkürzter Frist gem. § 1 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“).

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung zur Hauptversammlung.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Kanzleiräume der CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Kasernenstraße 43-45, 40213 Düsseldorf.

A. Tagesordnung

1.

Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse der Tauris Capital AG für das am 31. März 2014 abgelaufene Geschäftsjahr 2013/​2014, für das am 31. März 2015 abgelaufene Geschäftsjahr 2014/​2015, für das am 31. März 2016 abgelaufene Geschäftsjahr 2015/​2016, für das am 31. März 2017 abgelaufene Geschäftsjahr 2016/​2017, für das am 31. März 2018 abgelaufene Geschäftsjahr 2017/​2018, für das am 31. März 2019 abgelaufene Geschäftsjahr 2018/​2019 und für das am 31. März 2020 abgelaufene Geschäftsjahr 2019/​2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für die vorgenannten Geschäftsjahre

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016/​2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/​2017 angefallenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 152.949,00 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/​2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/​2018 angefallenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 223.036,07 auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/​2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/​2019 angefallenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 306.377,18 auf neue Rechnung vorzutragen.

5.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019/​2020 angefallenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 367.312,02 auf neue Rechnung vorzutragen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/​2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013/​2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/​2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014/​2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

8.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/​2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015/​2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

9.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/​2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/​2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

10.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/​2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/​2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

11.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/​2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/​2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

12.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019/​2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

13.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/​2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013/​2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

14.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/​2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014/​2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

15.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/​2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015/​2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

16.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/​2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/​2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

17.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/​2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/​2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

18.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/​2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/​2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

19.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019/​2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

20.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Klaus Nestler, Herr Mathias Schmid und Herr Matthias Sprenker, endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. März 2021.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. März 2021 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

a)

Klaus Nestler, wohnhaft in Frankfurt a.M., Dipl. Kaufmann

b)

Mathias Schmid, wohnhaft in Bever (Schweiz), Unternehmensberater

c)

Matthias Sprenker, wohnhaft in Luxemburg, Rechtsanwalt und Notar a.D.

B. Teilnahme an der Hauptversammlung und weitere Informationen

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten, § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz.

Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet unter

https://tauris-capital.hvanmeldung.de

Es können nur diejenigen Aktionäre die gesamte Hauptversammlung im Internet verfolgen, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung angemeldet haben. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts. Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 27. März 2021 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

Tauris Capital AG
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 – 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 12. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf den 19. März 2021 (0:00 Uhr), zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Versammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zu diesem Stichtag.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft spätestens am 27. März 2021 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

Tauris Capital AG
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 – 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung der gesetzlichen Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind nicht stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine Dividendenberechtigung. Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die Aktionäre im Übrigen nicht an der freien Verfügung über ihre Aktien.

Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/​oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch Bevollmächtigte, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person, vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere dieser Personen zurückweisen.

Die Aktionäre erhalten nach ihrer frist- und formgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung neben den Zugangsdaten auch ein Formular zur Vollmachterteilung an einen Bevollmächtigten.

Das Formular zur Vollmachterteilung an einen Bevollmächtigten steht auch im Internet unter

https://www.tauris-capital.de/de/investor-relations

zum Download zur Verfügung. Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung mittels der zur Verfügung gestellten Formulare sind an die folgende Anschrift zu senden:

Tauris Capital AG
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 – 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Ab dem 19. März 2021 kann die Erteilung von Vollmachten sowie ihr Widerruf zusätzlich elektronisch erfolgen und übermittelt werden, indem der unter

https://tauris-capital.hvanmeldung.de

bereitgestellte Online-Service der Gesellschaft genutzt wird.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Auch hier ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Soweit Aktionäre den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können elektronisch über den Online-Service der Gesellschaft, der ab dem 19. März 2021 zur Verfügung steht, unter

https://tauris-capital.hvanmeldung.de

erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung.

Alternativ können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch ab dem 19. März 2021 bis zum 30. März 2021 (eingehend bei der Gesellschaft) unter Verwendung der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare erteilt werden. Die Aktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare nach frist- und formgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung zusammen mit den Zugangsdaten übersandt.

Die Vollmacht und die Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 30. März 2021 (Eingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

Tauris Capital AG
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 – 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Bevollmächtigte (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Für die elektronische Briefwahl steht der Online-Service der Gesellschaft unter

https://tauris-capital.hvanmeldung.de

ab dem 19. März 2021 bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach frist- und formgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung übersandt.

Zugänglichmachen von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zur Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds werden – soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind – bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter

https://www.tauris-capital.de/de/investor-relations

veröffentlicht, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 16. März 2021 (24:00 Uhr) an die folgende Adresse übersandt wurden:

Tauris Capital AG
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 – 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Fragemöglichkeit

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Dementsprechend werden nur solche Fragen berücksichtigt, die bis spätestens zum 30. März 2021 (11:30 Uhr) über den Online-Service der Gesellschaft unter

https://tauris-capital.hvanmeldung.de

eingereicht werden. Der Online-Service der Gesellschaft einschließlich der Möglichkeit zur Übermittlung von Fragen steht den Aktionären ab dem 19. März 2021 zur Verfügung.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Erklärung Widerspruch

Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation bei dem Versammlungsleiter zu erklären. Eine gültige Erklärung des Widerspruchs setzt voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende der Hauptversammlung über den Online-Service der Gesellschaft unter

https://tauris-capital.hvanmeldung.de

einreicht.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Anmeldebestätigungsnummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

Tauris Capital AG
Büro Frankfurt am Main
Taunusanlage 8
60329 Frankfurt am Main
E-Mail: info@tauris-capital.de

Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft, Aktionärsvertreter und Gäste betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister (wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden, personenbezogene Daten der Aktionäre der Gesellschaft und Aktionärsvertreter veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten in sogenannten „Logfiles“ verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu ermöglichen und deren Administration zu vereinfachen. Dies betrifft z.B. Ihre IP-Adresse, den von Ihnen verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Diese Daten werden nach der Durchführung der Hauptversammlung gelöscht. Die Gesellschaft verwendet diese Daten zu keinen anderen Zwecken als hier angegeben.

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an die Gesellschaft übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

info@tauris-capital.de

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Den Datenschutzbeauftragten der Tauris Capital AG erreichen Sie unter folgender Adresse:

Tauris Capital AG
Büro Frankfurt am Main
Taunusanlage 8
60329 Frankfurt am Main
E-Mail: info@tauris-capital.de

 

Frankfurt am Main, im März 2021

Tauris Capital AG

Der Vorstand

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