Solar8 Energy Aktiengesellschaft: Bezugsaufforderung gemäß § 186 Abs. 2 AktG

Solar8 Energy Aktiengesellschaft

Ratingen

Bezugsaufforderung gemäß § 186 Abs. 2 AktG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Solar8 Energy Aktiengesellschaft („Gesellschaft„) mit Sitz in Ratingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65104, hat am 26. Februar 2021 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 150.000, eingeteilt in 150.000 auf den Namen lautende Stückaktien, gegen Bareinlagen um bis zu EUR 350.000 durch Ausgabe von bis zu 350.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien auf bis zu EUR 500.000 zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahrs gewinnberechtigt, in dem die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgt. Der Ausgabebetrag für jede neue Aktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 beträgt EUR 1,00 je auszugebender Aktie. Die Kapitalerhöhung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 1:2,33 zum Bezug angeboten. Auf je 1 alte Aktie kann also jeder Aktionär 2,33 neue Aktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie zeichnen und beziehen.

Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrags spätestens bis zum 29.03.2021 in bar auf das folgende Konto der Gesellschaft bei der Commerzbank AG, Düsseldorf, zu leisten:

IBAN: DE08 3008 0000 0216 7001 00
(Kapitalerhöhungskonto)

Gemäß Ziffer 2.2.2 der Satzung ist der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen.

Wir bitten hiermit die Aktionäre der Gesellschaft, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit

vom 12.03.2021 bis 26.03.2021 (einschließlich)

bei der Gesellschaft unter Benutzung der dort erhältlichen Vordrucke für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine auszuüben. Bezugsrechtsvordrucke und Zeichnungsscheine werden den Aktionären auch durch die Gesellschaft übermittelt. Bei Rücksendung der Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang spätestens am 29.03.2021 zu achten.

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabebetrag) von EUR 1,00 je neuer Aktie bei der Bezugsanmeldung, spätestens jedoch bis zum 29.03.2021, in bar auf das oben genannte Kapitalerhöhungssonderkonto gezahlt wird.

Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Ein organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst werden.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 30.06.2021 in das Handelsregister eingetragen ist.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 01.04.2021 bei der Gesellschaft Zeichnungsscheine über mindestens 100.000 neue Aktien eingegangen sind oder die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 30.06.2021 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird.

 

Düsseldorf, im März 2021

 

Der Vorstand

 

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