Saphir Tec AG: Ordentliche Hauptversammlung 2021

Saphir Tec AG

Klink

Ordentliche Hauptversammlung 2021

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden aufgrund der gemeinsamen Bestimmung von Aufsichtsrat und Vorstand zu der am 30.04.2021, um 16:00 Uhr, in den Räumen des Notar Dr. Volker Gronert (Specker Str. 3, 17192 Waren), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage und Beschlussfassung über die Feststellung (§ 173 AktG) des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses nebst Gewinn- und Verlustrechnung und den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung das Geschäftsjahr 2020 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, keinen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 aufgrund der damit unverhältnismäßig hohen Kosten zu bestellen.

5.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Saphir Tec AG durch Einziehung von Aktien im Wege des vereinfachten Einziehungsverfahrens

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Saphir Tec AG in Höhe von EUR 357.904,32, eingeteilt in 31.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je (gerundet) EUR 11,36 wird zum Zwecke der Abrundung des Grundkapitals um EUR 4,32 auf EUR 357.900,00 herabgesetzt, um einen glatten EUR Betrag des Grundkapital zu erreichen. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von 1.675 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die der Saphir Tec AG von der Aktionärin FI Supplies GmbH, Laufnitzdorf 28, 8130 Frohnleiten, Österreich, unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind, in vereinfachter Form nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 Aktiengesetz (AktG) zum Zweck der Beseitigung dieser Mitgliedschaftsrechte. Der durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag des Grundkapitals von EUR 4,32 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt.

b)

§5 und §6 Abs (1) werden wird folgt neu gefasst:

㤠5 Grundkapital
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 357.900.

§ 6 Aktien
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 29.825 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.“

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Herabsetzung des Grundkapitals und ihrer Durchführung festzusetzen.

Teilnahmehinweise

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich spätestens bis spätestens zum 22. April 2021 16:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte unter Vorlage einer in Schriftform erteilten Vollmacht ausgeübt werden. Vertreter kann nur ein anderer Aktionär der Gesellschaft, ein Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft oder ein beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteter Angehöriger eines rechts- oder wirtschaftsberatenden Berufs und, soweit der Aktionär keine natürliche Person ist, auch ein Organ, einen Generalbevollmächtigten oder ein Angestellter des betreffenden Aktionärs oder ein den betreffenden Aktionär beratendes Unternehmen sein.

Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126 u. 127 des Aktiengesetzes („Gegenanträge”) sind an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Saphir Tec AG
-Vorstand-
Müritzstr. 24
17192 Klink

Fax: (03991) 660 15 99 /​ e-mail: info@saphir-tec.de

Rechtzeitig eingegangene ordnungsgemäße Anträge im Sinne von §§ 126, 127 AktG werden den anderen Aktionären unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls den anderen Aktionären zugänglich gemacht.

 

Klink, im März 2021

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.