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Karlsruhe
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 S 1 AktG
Die Schöck Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Baden-Baden hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört und damit zugleich – auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG – mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört.
Karlsruhe, im März 2021
Der Vorstand
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