Ragnar AG
Kulmbach
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
1. |
Die BF Holding GmbH, Kulmbach, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Ragnar AG gehört. Weiter hat uns die BF Holding GmbH, Kulmbach, gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar auch eine Mehrheitsbeteiligung an der Ragnar AG gehört. |
2. |
Herr Bernd Förtsch hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Ragnar AG gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der BF Holding GmbH, Kulmbach, gehaltenen Aktien an der Ragnar AG zuzurechnen sind. Weiter hat uns Herr Bernd Förtsch gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar auch eine Mehrheitsbeteiligung an der Ragnar AG gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der BF Holding GmbH, Kulmbach, gehaltenen Aktien an der Ragnar AG zuzurechnen sind. |
Kulmbach, 31. März 2021
Ragnar AG
Der Vorstand