Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Beta Systems Software Aktiengesellschaft

Berlin

Wertpapier-Kenn-Nummer: A2BPP8
ISIN: DE000A2BPP88

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der

am Mittwoch, den 26. Mai 2021, 11:30 Uhr
(Ortszeit am Sitz der Gesellschaft),

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung.

Die Hauptversammlung wird auf der Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrechts zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, dessen Geltung durch die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-. Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde (im Folgenden „COVID-19-Gesetz”), ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz weder der Aktionäre noch ihrer Bevollmächtigten – mit Ausnahme der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft – abgehalten.

Die ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre können die Hauptversammlung live im Internet verfolgen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Geschäftssitz der Gesellschaft in Alt-Moabit 90d, 10559 Berlin.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020

Die vorstehenden Unterlagen stehen im Internet unter

http:/​/​www.betasystems.de

in der Rubrik Investor Relations/​Hauptversammlung zum Download bereit. Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen den Aktionären auch kostenfrei zugesandt. Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung unter der oben genannten Internetadresse zugänglich sein und mündlich erläutert werden.

Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Ausgehend von dem im Jahresabschluss per 30. September 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.697.247,22 hatte der Vorstand der Beta Systems Software AG dem Aufsichtsrat vorgeschlagen, hiervon einen Betrag in Höhe von EUR 1.002.810,69 an die Aktionäre als Dividende auszuschütten und den verbleibenden Betrag von EUR 5.694.463,53 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Dies entspricht einer Dividende in Höhe von EUR 0,21 auf die zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses vorhandenen 4.775.289 dividendenberechtigten Stückaktien. Der Aufsichtsrat hatte dem Vorschlag in seiner Bilanzsitzung am 20. Januar 2021 zugestimmt.
Aufgrund des von der Gesellschaft im Zeitraum vom 15.02.2021 bis zum 12.03.2021 durchgeführten Aktienrückkaufs hat sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verringert und beträgt nunmehr 4.720.566.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.697.274,22 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,21 je Aktie auf die 4.720.566
dividendenberechtigten Stückaktien, insgesamt
EUR 991.318,86
Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 5.705.955,36
Bilanzgewinn EUR 6.697.274,22

Die Dividende ist am 31. Mai 2021 fällig.

Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für die Einstellung in andere Gewinnrücklagen sind die zum Zeitpunkt dieses Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt.

Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein als zum Zeitpunkt dieses Gewinnverwendungsvorschlags, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,21 Euro je dividendenberechtigter Aktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/​2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/​2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das am 30.09.2021 endende Geschäftsjahr 2020/​2021 zu wählen.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Gemäß § 1 Abs. 2 und Abs. 6 COVID-19-Gesetz wird die Hauptversammlung auf Beschluss des Vorstands, dem der Aufsichtsrat zugestimmt hat, ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten – mit Ausnahme des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft – durchgeführt. Frist- und formgerecht zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können elektronisch über das auf der Homepage der Beta Systems Software AG unter

http:/​/​www.betasystems.de

unter der Rubrik Investor Relations/​Hauptversammlung zur Verfügung gestellte Aktionärsportal die Hauptversammlung vollständig durch Bild- und Tonübertragung verfolgen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Aktionäre haben die Möglichkeit über das Aktionärsportal Fragen zu Angelegenheiten der Gesellschaft bis zum 25.05.2021, 11:30 Uhr, elektronisch zu übermitteln. Die Liveübertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Unter Angabe der auf der Zugangskarte enthaltenen Zugangskartennummer sowie dem dazugehörigen individuellen PIN-Code kann sich der Aktionär ab dem 5. Mai 2021 in das auf der Homepage unter

http:/​/​www.betasystems.de

unter der Rubrik Investor Relations/​Hauptversammlung zur Verfügung gestellte Aktionärsportal einloggen. Die erforderlichen Zugangsdaten werden Aktionären, die sich gemäß den nachstehenden Bedingungen form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, mit Erläuterungen zur Nutzung des Aktionärsportals postalisch zugesandt.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts und Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Für die Anmeldung gelten die allgemeinen aktienrechtlichen Regelungen sowie Satzungsregelungen der Gesellschaft. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache und unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 123 Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 Satz 5 AktG nicht mitzurechnen), also bis spätestens

19. Mai 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft),

unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden:

Beta Systems Software AG
c/​o Commerzbank AG
GS-BM General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69/​136 26351
E-Mail: generalmeetings@commerzbank.com

Der für die ordnungsgemäße Anmeldung erforderliche Nachweis des Anteilsbesitzes ist mittels einer in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts, z. B. des depotführenden Instituts, zu erbringen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen, also auf den

5. Mai 2021, 0:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), (Nachweisstichtag (Record Date))

und muss der Gesellschaft unter der vorstehend mitgeteilten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum 19. Mai 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugehen.

Aufgrund der besonderen Situation bitten wir unsere Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen und sich frühzeitig mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich – neben der Notwendigkeit zur Anmeldung – nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechend gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag: Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich vom Teilnahme- und Stimmberechtigten bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Aktionäre, die sich gemäß den vorstehenden Bedingungen form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, erhalten sogenannte Zugangskarten, auf denen die erforderlichen Zugangsdaten (Zugangskartennummer und PIN-Code) mit Erläuterungen zur Nutzung des internetbasierten Aktionärsportals enthalten sind, postalisch zugesandt. Der Zugang zu dem Aktionärsportal erfolgt über die Internetseite der Gesellschaft

www.betasystems.de

unter der Rubrik Investor Relations/​Hauptversammlung.

Stimmabgabe im Wege elektronischer Briefwahl

Form- und fristgemäß angemeldete Aktionäre, die den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, können ihre Stimme per elektronischer Briefwahl abgeben. Die elektronische Stimmabgabe per Briefwahl sowie deren Änderung/​Widerruf ist im Aktionärsportal unter

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unter der Rubrik Investor Relations/​Hauptversammlung ab dem 5. Mai 2021 bis zum Schluss der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 26. Mai 2021 möglich.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung

Aktionäre können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär (beispielsweise ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungs- und fristgemäßen Anmeldung wie oben im Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts und Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)“ beschrieben durch den Aktionär. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Vollmachten, soweit sie nicht an einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden.

Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Ein Vollmachtsformular, das zur Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre direkt zusammen mit der Zugangskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt; dieses ist außerdem im Internet unter

http:/​/​www.betasystems.de

in der Rubrik Investor Relations/​Hauptversammlung abrufbar.

Die Erklärung der Bevollmächtigung eines Dritten gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung ist an die folgenden Kontaktdaten zu übermitteln:

Beta Systems Software Aktiengesellschaft
Hauptversammlung 2021
Abteilung Investor Relations
Alt-Moabit 90d
D-10559 Berlin

Telefax: +49 (0)30/​726 118 881
Per E-Mail an: ir@betasystems.com

Bevollmächtigungen sind der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 25. Mai 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), an die vorgenannte Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse oder bis zum Schluss der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 26. Mai 2021 unter Nutzung des unter

http:/​/​www.betasystems.de

und hier unter der Rubrik Investor Relations/​Hauptversammlung erreichbaren Aktionärsportals zu übermitteln.

Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (siehe nachfolgend) ausüben.

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Für die Aktionäre besteht des Weiteren die Möglichkeit, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter übt sein Stimmrecht ausschließlich nach Weisung des Aktionärs oder des Bevollmächtigten aus. Ohne Weisung wird sich der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft der Stimme enthalten, auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Weisung zu dem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können elektronisch über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

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unter der Rubrik Investor Relations/​Hauptversammlung ab dem 5. Mai 2021 bis zum Schluss der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erteilt werden. Diese elektronisch erteilten Vollmachten und Weisungen können bis zum Ende der Abstimmung elektronisch widerrufen oder geändert werden.

Alternativ können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare erteilt werden.

Die Aktionäre, die diesen Service in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 25. Mai 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail- Adresse zu übermitteln:

Beta Systems Software Aktiengesellschaft
Hauptversammlung 2021
Abteilung Investor Relations
Alt-Moabit 90d
D-10559 Berlin

Telefax: +49 (0)30/​726 118 881
Per E-Mail an: ir@betasystems.com

Ein Vollmachtsformular befindet sich unter

http:/​/​www.betasystems.de

in der Rubrik Investor Relations/​Hauptversammlung und wird den Aktionären auch zusammen mit der Zugangskarte zugesandt.

Voraussetzung einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ist ebenfalls die ordnungsgemäße Anmeldung (siehe unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts und Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)“.

Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt weder im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung noch während dieser Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegen. Auch nimmt der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen zu Hauptversammlungsbeschlüssen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen nicht entgegen.

Fragerecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Aktionäre haben das Recht, Fragen an den Vorstand zu Angelegenheiten der Gesellschaft, den rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu richten, soweit die erbetene Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Hierfür müssen sich Aktionäre zuvor anmelden (siehe oben „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts und Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)“). Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Der Vorstand kann Fragen und deren Beantwortung zusammenfassen, wenn ihm das sinnvoll erscheint. Die Fragenbeantwortung erfolgt in der Hauptversammlung.

Fragen der Aktionäre können bis spätestens Dienstag, den

25. Mai 2021, 11:30 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), (Zeitpunkt des Zugangs)

im Wege der elektronischen Kommunikation ausschließlich unter Nutzung des Aktionärsportals gestellt werden. Für die Ausübung des Fragerechts steht den Aktionären das Aktionärsportal bereits ab dem 5. Mai 2021 zur Verfügung.

Fragen nach Ablauf der Frist werden nicht zugelassen. Jedoch ist beabsichtigt, den Aktionären während der Hauptversammlung in einem vom Versammlungsleiter dafür festgelegten Zeitfenster die Möglichkeit einzuräumen, über das Aktionärsportal Rückfragen zu den Ausführungen des Vorstands zu stellen. Einmal gestellte Fragen können aus technischen Gründen nicht zurückgezogen oder geändert werden.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Aktionäre, die das Stimmrecht wie oben erläutert per elektronischer Briefwahl oder über einen Bevollmächtigten ausgeübt haben, können von Beginn der Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung am 26. Mai 2021 Widerspruch zur Niederschrift gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation erklären. Hierzu hat der Aktionär oder der Bevollmächtigte seinen Widerspruch unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende der Hauptversammlung per E-Mail an die nachfolgende Adresse zu übermitteln:

widerspruch@betasystems.com

Mit der Erklärung des Widerspruchs ist zudem als Nachweis der Aktionärseigenschaft die entsprechende Zugangskartenummer anzugeben.

Zugänglichmachen von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären

Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG von Aktionären werden (einschließlich des Namens und des Wohnorts bzw. Sitzes des Aktionärs) – soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind – bei Nachweis der Aktionärseigenschaft von der Gesellschaft im Internet unter

http:/​/​www.betasystems.de

in der Rubrik Investor Relations/​ Hauptversammlung zugänglich gemacht, wenn sie:

1. ausschließlich an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse gerichtet sind (anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt):

Beta Systems Software Aktiengesellschaft
Hauptversammlung 2021
Abteilung Investor Relations
Alt-Moabit 90d
D-10559 Berlin

Telefax: +49 (0)30/​726 118 881
Per E-Mail: ir@betasystems.com

und

2. bei der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht mitzurechnen), also bis spätestens

11. Mai 2021 (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft),

unter der vorbezeichneten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen.

Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Aktionäre können auch Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen, die nicht begründet werden müssen.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 und § 127 des Aktiengesetzes zugänglich zu machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können die gesamte Hauptversammlung am Mittwoch, den 26. Mai 2021, ab 11:30 Uhr über einen Link im Aktionärsportal unter

http:/​www.betasystems.de

unter der Rubrik Investor Relations/​Hauptversammlung verfolgen.

Informationen für Aktionäre der Beta Systems Software Aktiengesellschaft zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der Hauptversammlung

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie im Internet unter

http:/​/​www.betasystems.de

unter der Rubrik Investor Relations/​Hauptversammlung.

 

Berlin, im April 2021

Beta Systems Software Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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