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enercity Aktiengesellschaft: Sonstiges

von Red. LG

Artikel

enercity Aktiengesellschaft

Hannover

HRB 6766

Die enercity Aktiengesellschaft beabsichtigt, im Zusammenhang mit einer Umstrukturierungsmaßnahme als übertragender Rechtsträger verschiedene Vermögensgegenstände des von ihr gehaltenen Geschäftsbereichs „Netz“ im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme (§ 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG) auf ihre Tochtergesellschaft, die enercity Netz GmbH, Hannover, (AG Hannover, HRB 201186) als übernehmenden Rechtsträger zu übertragen. Diejenigen Vermögensteile, die von der mit diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vereinbarten Ausgliederung umfasst sind, umfassen

sämtliche Umspannwerke und Stationen zur Umspannung von Höchst- und Hochspannung auf Mittelspannung

das Stromnetz für Höchst- und Hochspannung

das Stromnetz für Mittelspannung, mit Ausnahme des solchen im Gebiet der Stadt Seelze; und

die Software, die dem Geschäftsbereich „Netz“ zuzuordnen ist, und sämtliche Hardware.

Nicht von der mit dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vereinbarten Ausgliederung erfasst sind allerdings jegliche Anlagen im Bau, Zähler und Datenfernübertragungsnetze.

Die Hauptversammlung der enercity AG wird voraussichtlich am 15. Juni 2021 über die Erteilung der Zustimmung zu dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag beschließen.

 

Hannover, 20. April 2021

enercity Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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