Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft

Köln

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Beschlussfassung über die Erteilung einer
neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel-
/​Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie
über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021)

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft hat am 4. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, die von der Hauptversammlung vom 5. Mai 2020 zu Punkt 7 der Tagesordnung beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) aufzuheben, soweit von ihr noch kein Gebrauch gemacht worden ist.

Zugleich hat die Hauptversammlung am 4. Mai 2021 unter dem Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Mai 2026 zu ermächtigen, auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 1.500.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 153.022.161,92 zu gewähren. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den in der Ermächtigung genannten Fällen auszuschließen. Der Beschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Köln (HRB 2168) hinterlegt.

Zur Bedienung der Options- und Wandelrechte aus den Schuldverschreibungen hat die Hauptversammlung zugleich das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 153.022.161,92 durch Ausgabe von bis zu 59.774.282 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht.

Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 6 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 1. April 2021 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.