Enapter AG: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen und über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Enapter AG

Heidelberg

WKN: A255G0; A3H3MG
ISIN: DE000A255G02; DE000A3H3MG0

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen und über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Die ordentliche Hauptversammlung der Enapter AG hat am 6. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Mai 2026 bis zu 2.310.130 Bezugsrechte auf bis zu 2.310.130 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft an Bezugsberechtigte im Sinne des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG zu gewähren.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 2.310.130,00 durch Ausgabe von bis zu 2.310.130 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital AOP 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 gemäß Tagesordnungspunkt 5 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt jeweils zu dem Ausgabebetrag, der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 gemäß Tagesordnungspunkt 5 lit. a) als Ausübungspreis festgelegt worden ist; § 9 Abs. 1 AktG bleibet unberührt. Die neuen Aktien sind für jedes Geschäftsjahr gewinnberechtigt, für das die ordentliche Hauptversammlung zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aktien noch nicht über die Gewinnverwendung beschlossen hat.

Die Satzung wurde entsprechend angepasst. Die Satzungsänderung bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 5 der Hauptversammlung der Enapter AG verwiesen, wie er am 15. April 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Die ordentliche Hauptversammlung der Enapter AG hat am 6. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Mai 2026 bis zu 9.240.520 Bezugsrechte auf bis zu 9.240.520 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft an Umtausch- oder Bezugsberechtigte im Sinne des § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG zu gewähren.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 9.240.520,00 durch Ausgabe von bis zu 9.240.520 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital WSV 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 7 ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt jeweils zu dem Ausgabebetrag, der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 gemäß Tagesordnungspunkt 7 festgelegt worden ist.

Die Satzung wurde entsprechend angepasst. Die Satzungsänderung bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Tagesordnungspunkten 7 und 8 der Hauptversammlung der Enapter AG verwiesen, wie er am 15. April 2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Heidelberg, im Mai 2021

Der Vorstand

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