Rheinmetall Aktiengesellschaft
Düsseldorf
ISIN: DE0007030009 \\ WKN: 703 000
Dividendenbekanntmachung
Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 11. Mai 2021
beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 89.945.356,99 EUR wie folgt zu verwenden:
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Ausschüttung einer Dividende |
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Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: 3.335.550,99 EUR |
Die Dividende wird ab dem 17. Mai 2021 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrem depotführenden Kreditinstitut eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Aktionäre, die ihrem depotführenden Kreditinstitut einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Eine etwaige Erstattung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag des Aktionärs.
Düsseldorf, im Mai 2021
Rheinmetall AG
Der Vorstand