KlickOwn AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

KlickOwn AG

Heidelberg

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg hat uns mitgeteilt, dass ihr aufgrund der am 29. März 2021 eingetragenen Kapitalerhöhung („Kapitalerhöhung“) gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 und § 21 Abs. 1 AktG nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien an der KlickOwn AG gehört.

Überdies hat uns die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg mitgeteilt, dass ihr aufgrund der Eintragung der Kapitalerhöhung auch keine Mehrheitsbeteiligung an der KlickOwn AG mehr gehört.

Des Weiteren wurde uns durch die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg aufgrund privatrechtlicher Vollmacht für die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft und die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, beide geschäftsansässig Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Folgendes mitgeteilt:

a)

Gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 und § 21 Abs. 1 AktG wurde uns mitgeteilt, dass der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, aufgrund der Eintragung der Kapitalerhöhung sowohl nicht mehr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien als auch keine mittelbare Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 20 Abs. 4 AktG und § 21 Abs. 2 AktG an der KlickOwn AG mehr gehört.

b)

Gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 und § 21 Abs. 1 AktG wurde uns mitgeteilt, dass der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, aufgrund der Eintragung der Kapitalerhöhung sowohl nicht mehr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien als auch keine mittelbare Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 20 Abs. 4 AktG und § 21 Abs. 2 AktG an der KlickOwn AG mehr gehört.

 

Heidelberg, im Mai 2021

KlickOwn AG

Der Vorstand

 

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