Concilium AG: Bezugsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft

Concilium AG

Gommern

Amtsgericht Stendal, HRB 19376

WKN A254VJ /​ ISIN DE000A254VJ0

Bezugsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft

Sehr geehrte Aktionäre,

die Hauptversammlung der Concilium AG („Gesellschaft“) vom 22. Dezember 2020 hat unter Tagesordnungspunkt 4 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 50.000,00 um bis zu € 200.000,00 auf bis zu € 250.000,00 durch Ausgabe von bis zu 200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Aktie und Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2020 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von € 1,00 je Stückaktie ausgegeben. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehören die Bedingungen, zu denen nach Ablauf der Bezugsfrist neue Aktien über das Bezugsrecht hinaus von Aktionären und Dritten bezogen werden können.

Der Vorstand hat am 17. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, zu den vorgenannten Bedingungen den bestehenden Aktionären bis zu 200.000 Stück neue Aktien zu einem Bezugspreis von € 1,00 je neuer Aktie und im Verhältnis von 1 zu 4 zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen. Nicht von bestehenden Aktionären bezogene neue Aktien aus der Kapitalerhöhung werden im Wege einer privaten Platzierung ausgewählten Anlegern zum gleichen Bezugspreis zur Zeichnung angeboten.

Bezugspreis und Bezugsrechte

Die neuen Aktien werden zu einem Bezugspreis von € 1,00 je neuer Aktie den bestehenden Aktionären im Verhältnis 1 zu 4 angeboten, das heißt je 1 (eine) alte Aktie gewährt ein Bezugsrecht auf 4 (vier) neue Aktien, die der Aktionär zeichnen und beziehen kann. Die genaue Anzahl der Bezugsrechte, die jedem einzelnen Aktionär zustehen, können dem von der Gesellschaft den Aktionären übermittelten personalisierten Formular zur Ausübung der Bezugsrechte und dem individualisierten Zeichnungsschein entnommen werden.

Die Bezugsrechte werden nicht wertpapiertechnisch abgetrennt und nicht unter gesonderter ISIN in den Depots der Aktionäre eingebucht. Ein Handel der Bezugsrechte ist nicht vorgesehen. Die Bezugsrechte sind innerhalb des Aktionärskreises übertragbar, jedoch nicht in einem veranstalteten Markt handelbar. Die Gesellschaft wird einen An- und Verkauf von Bezugsrechten nicht vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos und ohne Ausgleich.

Mehrbezug

Sofern die Bezugsrechte nicht vollständig von den Aktionären ausgeübt werden, wird die Gesellschaft die nicht ausgeübten Bezugsrechte vorrangig an interessierte Aktionäre und gegebenenfalls an Dritte abgeben. Die insoweit bezugswilligen Aktionäre sind nach Maßgabe ihrer bisherigen Beteiligungsquote an der Gesellschaft berechtigt, diese Aktien zu beziehen. Die genaue Anzahl der im Mehrbezug erhältlichen neuen Aktien wird erst nach Auswertung der Ausübung der Bezugsrechte durch die Gesellschaft ermittelt und gegebenenfalls ein neuer individualisierter Zeichnungsschein an die betreffenden Aktionäre übermittelt.

Ausübung Bezugsrecht

Die Aktionäre können ihre Bezugsrechte innerhalb einer Frist von zwei Wochen ausüben.

Die Bezugsfrist beginnt am Donnerstag, den 20. Mai 2021 um 16:00 Uhr (MESZ) und endet am Freitag, den 4. Juni 2021 um 16:00 Uhr (MESZ).

Die Aktionäre werden gebeten, der Gesellschaft bis zum 4. Juni 2021 einschließlich per Post an Concilium AG, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main oder per E-Mail an info@conciliumag.de verbindlich mitzuteilen, ob und in welchem Umfang das Bezugsrecht ausgeübt wird.

Ausübungserklärung und Zeichnungsschein

Personalisierte Formulare für die Erklärung über die Ausübung der Bezugsrechte und ein individualisierter Zeichnungsschein in zweifacher Ausfertigung sind für jeden Aktionär gegen Nachweis seines Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft erhältlich. Die Aktionäre werden gebeten, das Formular und den Zeichnungsschein in zweifacher Ausfertigung sowie den Nachweis ihres Anteilsbesitzes innerhalb der dafür angegebenen Frist bis spätestens 4. Juni 2021 um 16:00 Uhr (MESZ) an die Gesellschaft zurückzusenden. Bei nicht rechtzeitigem Eingang von Formular und Zeichnungsschein sowie Nachweis des Anteilsbesitzes kann die Ausübung von Bezugsrechten nicht berücksichtigt werden.

Nachweis des Anteilsbesitzes

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung des depotführenden Instituts erfolgen, welche die Anzahl der gehalten Aktien am 21. Mai 2021 um 0:00 Uhr (MESZ) bestätigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.

Privatplatzierung

Die Gesellschaft wird die Formulare und Zeichnungsscheine der Aktionäre nach Zugang auswerten und nicht von den Aktionären bezogene neue Aktien ausgewählten Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung zur Zeichnung anbieten und eine Zuteilung vornehmen. Die interessierten Anleger erhalten von der Gesellschaft voraussichtlich am 4. Juni 2021 einen individualisierten Zeichnungsschein. Aus diesem Zeichnungsschein ergibt sich, wie viele Aktien die an einer Zeichnung interessierten ausgewählten Anleger zeichnen können.

Die interessierten ausgewählten Anleger werden sodann gebeten, bis voraussichtlich zum 5. Juni 2021 einschließlich die Zeichnung auf dem noch zu übersendenden individualisierten Zeichnungsscheinen zu erklären.

Einzahlung

Die Gesellschaft wird die Aktionäre und etwaige Dritte auffordern, mit der Zeichnung auch die Einzahlung des vollen, auf die neuen Aktien entfallenden Bezugspreises auf ein von der Gesellschaft zum Zweck dieser Kapitalerhöhung eingerichtetes Konto vorzunehmen.

Form und Verbriefung der neuen Aktien

Die neuen Aktien werden als auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben. Sie werden nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Deutschland, zur Girosammelverwahrung hinterlegt werden. Die erworbenen neuen Aktien werden den Anlegern als Miteigentumsanteile an der Globalurkunde per Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung gestellt. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen.

Lieferung und Abrechnung der neuen Aktien

Die Lieferung der aufgrund des Bezugsangebots bezogenen neuen Aktien durch Depotgutschrift erfolgt voraussichtlich in der 25. Kalenderwoche in der WKN A254VJ.

Für den Bezug von neuen Aktien wird von den Depotbanken die bankübliche Provision berechnet.

Angebots- und Verkaufsbeschränkungen

Dieses Bezugsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft fällt unter die Ausnahmen der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts nach Art. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2017/​1129 vom 14. Juni 2017 („EU-Prospektverordnung“), da der Gesamtgegenwert weniger als € 1.000.000,00 beträgt (Abs. 3) und sie sich in jedem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums an weniger als 150 nicht qualifizierte Anleger (Abs. 4 Buchstabe b) richtet. Die neuen Aktien und die Bezugsrechte werden ohne einen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten und veröffentlichten Wertpapierprospekt oder gestattetes Wertpapierinformationsblatt und ohne ein öffentliches Angebot ausschließlich der bestehenden Anzahl von Aktionären der Gesellschaft angeboten, indem die Gesellschaft diesen Aktionären ein personalisiertes Formular zur Ausübung der Bezugsrechte und einen individualisierten Zeichnungsschein in zweifacher Ausfertigung übermittelt, die mit einer laufenden Nummer versehen sind.

Die neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung noch bei Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden.

Die Ausübung von Bezugsrechten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihr Bezugsrecht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausüben wollen, werden aufgefordert, sich über die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

 

Gommern, den 20. Mai 2021

Concilium AG

Der Vorstand

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