LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss

LPKF Laser & Electronics AG

Garbsen

– ISIN DE0006450000 –

Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss

Die ordentliche Hauptversammlung der LPKF Laser & Electronics AG vom 20. Mai 2021 hat beschlossen, den für das Geschäftsjahr 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn von € 20.204.751,70 der LPKF Laser & Electronics AG wie folgt zu verwenden:

€ 2.449.654,60 durch Zahlung einer Dividende in Höhe von € 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre auszuschütten und € 17.755.097,10 als Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Dividende wird ab dem 26. Mai 2021 grundsätzlich nach Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausbezahlt. Die Auszahlung der Dividende erfolgt über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute. Zahlstelle ist das nachfolgende Kreditinstitut:

DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank

Bei inländischen nicht von der Steuer befreiten Aktionären wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag auf die veranlagte Einkommen- oder Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag angerechnet, soweit der Kapitalertragsteuerabzug nicht abgeltende Wirkung entfaltet (sogenannte Abgeltungsteuer).

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem ausländischen Ansässigkeitsstaat des Aktionärs ermäßigen. Anträge auf Erstattung des Ermäßigungsbetrages können beim Bundeszentralamt für Steuern, D-53221 Bonn, gestellt werden. Die Frist für die Einreichung eines solchen Antrags endet am 31. Dezember 2025.

 

Garbsen, im Mai 2021

LPKF Laser & Electronics AG

Der Vorstand

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