Heidelberger Beteiligungsholding AG: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss

Heidelberger Beteiligungsholding AG

Heidelberg

ISIN DE000A254294
WKN A25429

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der
Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss

Die ordentliche Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG vom 27. Mai 2021 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Mai 2026 (einschließlich) eigene Aktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Als Maßgabe wurde festgelegt, dass die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft ausmachen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.

Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder mittels an alle Aktionäre gerichteter öffentlicher Einladung zur Abgabe von Verkaufsangeboten.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die erworbenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien können aber auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung eingezogen werden, sodass sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht.

Der Vorstand wurde auch ermächtigt, die erworbenen Aktien Dritten anzubieten und zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen oder die erworbenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, wenn die erworbenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In den beiden vorgenannten Fällen wurde der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ist unter Tagesordnungspunkt 6 der Einladung zur Hauptversammlung wiedergegeben, die im Bundesanzeiger vom 19. April 2021 veröffentlicht worden ist.

 

Heidelberg, Mai 2021

Heidelberger Beteiligungsholding AG

Der Vorstand

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