FRIWO AG: Erwerb eigener Aktien

FRIWO AG

Ostbevern

Wertpapier-Kenn-Nr: 620 110
ISIN DE 0006201106

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
(Erwerb eigener Aktien)

Die ordentliche Hauptversammlung der FRIWO AG hat am 06. Mai 2021 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 05. Mai 2026 eigene Aktien zu erwerben und zu verwenden und zwar jeweils nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 25. März 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags zu Punkt 7 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der FRIWO AG. Bei der Verwendung der erworbenen eigenen Aktien kann das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden. Der Beschluss enthält ferner die Ermächtigung des Vorstands, erworbene eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.

 

Ostbevern, im Juni 2021

FRIWO AG

Der Vorstand

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