MUGLER AG: Hinweisbekanntmachung auf die bevorstehende Verschmelzung der MUGLER AG mit Sitz in Wien, Republik Österreich als übertragende Gesellschaft auf die MUGLER AG mit Sitz in Oberlungwitz, Bundesrepublik Deutschland als aufnehmende Ge-sellschaft

MUGLER AG

Oberlungwitz

Hinweisbekanntmachung
auf die bevorstehende Verschmelzung der MUGLER AG mit Sitz in Wien, Republik Österreich als übertragende Gesellschaft auf die MUGLER AG mit Sitz in Oberlungwitz, Bundesrepublik Deutschland als aufnehmende Gesellschaft zur Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea) unter der Firma „MUGLER SE“ mit Sitz in Oberlungwitz

Die MUGLER AG mit Sitz in Oberlungwitz, Bundesrepublik Deutschland, welche im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 18912 eingetragen ist, hält sämtliche Aktien der MUGLER AG mit Sitz in Wien, Republik Österreich, welche im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 556433 i) eingetragen ist.

Es ist beabsichtigt, die MUGLER AG in Wien (= übertragende Aktiengesellschaft) nach den Vorschriften der Artikel 2 Abs. 1, Artikel 17 Abs. 2 a) der Verordnung (EG) Nr. 2157/​2001, Abs. EG Nr. L 294 vom 10. November 2001 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 UmwG unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes mit der MUGLER AG mit Sitz in Oberlungwitz (= aufnehmende Aktiengesellschaft) zur Neugründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) unter der Firma „MUGLER SE“ zu verschmelzen. Die künftige SE wird ihren Sitz in Oberlungwitz, Bundesrepublik Deutschland, haben und unter „MUGLER SE“ firmieren.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde am 26. Mai 2021 aufgestellt.

Die in Artikel 3 Abs. 2 der RL 68/​151/​EWG (Publizitätsrichtlinie) genannten Urkunden sind hinterlegt:

für die MUGLER AG mit Sitz in Wien, Republik Österreich, beim Firmenbuch des Landesgerichts Wien unter FN 556 433 i

für die MUGLER AG mit Sitz in Oberlungwitz, Bundesrepublik Deutschland, beim Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 18912.

Gläubigern, die einen Anspruch gegen die MUGLER SE haben, wird Sicherheit geleistet, wenn sie innerhalb von sechs Monaten (Artikel 24 Abs. 1 SE-VO in Verbindung mit § 22 UmwG) nach Offenlegung der Eintragung (Artikel 15 Abs. 2 SE-VO) ihre Forderung dem Grunde und der Höhe nach schriftlich geltend machen. Der Anspruch steht den Gläubigern nur insoweit zu, als dass sie glaubhaft machen können, dass ihre Ansprüche durch die Verschmelzung gefährdet sind und sie nicht anderweitig bereits Befriedigung verlangen können. Die Anmeldung ist zu richten an

MUGLER SE
z.H. des Vorstandes
09353 Oberlungwitz, Hofer Straße 2 – 4.

Gemäß § 62 Abs. 2 und 3 UmwG weisen wir darauf hin, dass Aktionäre der MUGLER AG mit Sitz in Oberlungwitz, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der MUGLER AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Der Entwurf des Verschmelzungsplanes sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der MUGLER AG mit Sitz in Oberlungwitz für die letzten drei Geschäftsjahre werden auf der Homepage der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mugler.de/​de/​presse-news/​

zum Download bereitgestellt und liegen darüber hinaus in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 09353 Oberlungwitz, Hofer Straße 2 – 4, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Für die im Jahr 2021 gegründete MUGLER AG mit Sitz in Wien wurde noch kein Jahresabschluss aufgestellt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenfrei eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt.

 

Oberlungwitz, im Juni 2021

MUGLER AG, Oberlungwitz

Der Vorstand

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