Dr. Beyer Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft
Mülheim an der Ruhr
Wertpapier-Kenn-Nummer 522510
Mitteilung gemäß § 125 (1) AktG
Dr. Beyer Vermögensverwaltung AG
Hügelstr. 25
45473 Mülheim/Ruhr
Dr.BeyerAG@t-online.de
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Donnerstag, den 22. Juli 2021, 12.00 Uhr,
im
Restaurant Bürgergarten, Aktienstr. 80, 45473 Mülheim,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020 |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 160.781,41 auf neue Rechnung vorzutragen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens zum 20. Juli 2021 bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank bis zum Ende der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer solchen Stelle für diese bei einem Kreditinstitut gesperrt werden. Der Hinterlegungsschein ist bis spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei unserer Gesellschaft einzureichen. Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen.
Mülheim/Ruhr, im Juni 2021
Dr. Beyer Vermögensverwaltung AG
Der Vorstand