Arn. Georg Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

Arn. Georg Aktiengesellschaft

Neuwied

International Securities Identification Number (ISIN): DE 0005865505
Wertpapier-Kenn-Nummer: 586 550

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung

ein, die am

Donnerstag, 19. August 2021, um 11.00 Uhr,

im Belegschaftsraum der

AGO-Gruppe, Matthias-Erzberger-Straße 14 K, 56564 Neuwied,

stattfindet.

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat der Vorstand der Gesellschaft die gegenwärtige Lage überprüft. Nach Beurteilung der vorliegenden Erkenntnisse und der zu erwartenden Entwicklung wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, dass die ordentliche Hauptversammlung der Arn. Georg Aktiengesellschaft mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird.

Während der Veranstaltung sind die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Sollten am Tag der Hauptversammlung behördliche Beschränkungen für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen in Neuwied gelten, behält sich der Vorstand vor, die Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrates auf einen späteren Termin zu verlegen.

Um das Risiko einer Ansteckung durch das Coronavirus während der Hauptversammlung zu minimieren, hat der Aufsichtsrat der Arn. Georg Aktiengesellschaft entschieden, in diesem Jahr auf eine Bewirtung mit Speisen zu verzichten.

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Arn. Georg Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes am 09. Juni 2021 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die vorgelegten Unterlagen werden in der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat und den Vorstand näher erläutert. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger können die Unterlagen durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft (Hofgründchen 66-70, 56564 Neuwied) während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Arn. Georg Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 931.879,59, bestehend aus dem Gewinnvortrag (EUR 583.900,80), dem Jahresüberschuss aus 2020 (EUR 366.293,46) abzüglich der Einstellung in die Gewinnrücklage (gesetzliche Rücklage in Höhe von EUR 18.314,67), in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 die Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/​Steuerberatungsgesellschaft, Anton-Jordan-Str. 1, 56070 Koblenz, zu wählen.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis Donnerstag, 12. August 2021, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse anmelden:

Arn. Georg Aktiengesellschaft
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung (Donnerstag, 29. Juli 2021, 00:00 Uhr) beziehen. Er ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts in Textform zu erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Wir weisen darauf hin, dass Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen können.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu senden:

Per Post an:
Arn. Georg Aktiengesellschaft
Vorstand
Hofgründchen 66-70
56564 Neuwied

Rechtzeitig eingegangene Anträge und Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126, 127 AktG werden den anderen Aktionären gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht.

Allgemeines

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, sich bis Mittwoch, 18. August 2021, 12:00 Uhr, beim Organisationsteam der Arn. Georg Aktiengesellschaft zu vergewissern, ob die Hauptversammlung am 19. August 2021 als Präsenzveranstaltung stattfindet, oder diese auf einen späteren Zeitpunkt verlegt wird.

Telefon: +49 (0) 2631 894-101

 

Neuwied, im Juni 2021

Arn. Georg Aktiengesellschaft

Sándor Györy

Vorstand

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