MME MOVIEMENT AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

MME MOVIEMENT AG

München

ISIN: DE 000 5761159
(WKN: 576 115)

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, 10. August 2021, 12:00 Uhr (MESZ),

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

in München.

Die Hauptversammlung wird ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten, und zwar nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I vom 27. März 2020, S. 569 ff., zuletzt geändert und in seiner Anwendung verlängert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrechts sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I vom 30. Dezember 2020, S. 3328 ff.) (COVID-19-Gesetz).

Die virtuelle Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im HV-Portal der Gesellschaft übertragen. Das HV-Portal ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

zu erreichen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) sind die Geschäftsräume der south&browse GmbH, Flößergasse 2, 81369 München. Bitte beachten Sie, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten nicht physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionären, die sich gleichwohl dort einfinden, kann kein Zutritt gewährt werden.

Nähere Erläuterungen zur Durchführung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung und zur Wahrnehmung der insoweit bestehenden Aktionärsrechte finden Sie im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt „Ergänzende Angaben und Hinweise“ (unten Ziffer II.).

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MME MOVIEMENT AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 (1. Januar bis 31. Dezember 2020)

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG am 22. Juni 2021 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem Jahresabschluss wird auch der dort im Anhang enthaltene Vorschlag für die Gewinnverwendung vorgelegt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020 (1. Januar bis 31. Dezember 2020)

Der Jahresabschluss der MME MOVIEMENT AG zum 31. Dezember 2020 weist für das Geschäftsjahr 2020 aufgrund eines Gewinnvortrags aus der Zeit vor Wirksamwerden des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit der All3Media Deutschland GmbH einen Bilanzgewinn von EUR 8.635.646,48 aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der MME MOVIEMENT AG des abgelaufenen Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 8.635.646,48 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 (1. Januar bis 31. Dezember 2020)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 (1. Januar bis 31. Dezember 2020)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen der MME MOVIEMENT AG und der filmpool entertainment GmbH

Die MME MOVIEMENT AG, München (vormals MME Me, Myself & Eye Entertainment AG), als herrschende Gesellschaft und sogenannte Organträgerin und die filmpool entertainment GmbH, Hürth, (vormals moviement GmbH) als beherrschte Gesellschaft und sogenannte Organgesellschaft, haben am 11. April 2005 einen sogenannten Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag analog §§ 291 ff. AktG abgeschlossen (nachfolgend auch der Ergebnisabführungsvertrag). Der Ergebnisabführungsvertrag wurde am 20. Juni 2005 in das Handelsregister der filmpool entertainment GmbH eingetragen. Dieser Ergebnisabführungsvertrag ist Grundlage für eine sogenannte ertragsteuerliche Organschaft nach § 17 KStG zwischen der MME MOVIEMENT AG und der filmpool entertainment GmbH. Nach dem Ergebnisabführungsvertrag ist die filmpool entertainment GmbH verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die MME MOVIEMENT AG abzuführen. Im Gegenzug ist die MME MOVIEMENT AG verpflichtet, etwaige Verluste der filmpool entertainment GmbH nach näherer Maßgabe von § 302 AktG auszugleichen.

Im Zusammenhang mit der am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Änderung des § 302 AktG durch Artikel 15 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3256) ist die Finanzverwaltung der Ansicht, dass bei vor dem 27. Februar 2013 abgeschlossenen oder letztmalig geänderten Ergebnisabführungsverträgen, die einen statischen Verweis auf die Regelung des § 302 AktG in der Fassung des Artikel 9 des Gesetzes vom 10. November 2006 (BGBl. I S. 2553) enthalten oder diese Regelung wörtlich wiedergeben, die Organschaft nach § 17 KStG nur dann weiterhin anerkannt wird, wenn die bisherigen Vereinbarungen zur Verlustübernahme im Ergebnisabführungsvertrag dergestalt angepasst werden, dass für die Verlustübernahme auf die Vorschriften des § 302 AktG in ihrer jeweils gültigen Fassung verwiesen wird (sog. dynamischer Verweis).

Um auch in Zukunft die ertragsteuerliche Organschaft zwischen der MME MOVIEMENT AG und der filmpool entertainment GmbH rechtssicher fortführen zu können, bedarf der Ergebnisabführungsvertrag daher der Anpassung an die geänderten Anforderungen.

Die MME MOVIEMENT AG und die filmpool entertainment GmbH beabsichtigen daher, am Tag der Hauptversammlung eine Änderungsvereinbarung zum Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen. Der wesentliche Inhalt der Änderungsvereinbarung ist, dass die Regelung zum Verlustausgleich in Ziff. 3.6 des Ergebnisabführungsvertrags – einschließlich des bisherigen statischen Verweises auf die Regelungen des § 302 AktG – durch einen Verweis auf die Regelungen des § 302 AktG in ihrer jeweils gültigen Fassung und mithin einen dynamischen Verweis ersetzt wird. Die Vertragsparteien beabsichtigen, den Abschluss der Änderungsvereinbarung auch zum Anlass zu nehmen, einzelne weitere Klarstellungen und Aktualisierungen des Ergebnisabführungsvertrags vorzunehmen. Konkret betreffen die Änderungen die folgenden Punkte:

(1)

Ziff. 3.6 des Ergebnisabführungsvertrags wird im Sinne einer dynamischen Verweisung wie folgt neu gefasst:

Die § 300 bis § 303 AktG gelten in vollem Umfang entsprechend in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2)

Ziff. 3.3 des Ergebnisabführungsvertrags wird dahingehend ergänzt, dass die Einstellung in die Gewinnrücklagen auch handelsrechtlich zulässig sein muss und wird daher wie folgt neu gefasst:

Die Organgesellschaft darf während der Dauer dieses Vertrages, unbeschadet der Bildung einer etwaigen gesetzlichen oder satzungsmäßigen Rücklage, Beträge aus einem Jahresüberschuss nur insoweit in andere Gewinnrücklagen einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig ist und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.

(3)

Ziff. 5.2 des Ergebnisabführungsvertrags wird wie folgt neu gefasst und der Ergebnisabführungsvertrag damit für mindestens fünf weitere Jahre fest abgeschlossen:

Dieser Vertrag ist für unbegrenzte Zeit geschlossen und kann von den Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres der Organgesellschaft gekündigt werden, frühestens jedoch mit Wirkung auf einen Zeitpunkt, der zumindest fünf Zeitjahre (60 Monate) nach dem Beginn des Geschäftsjahres der Organgesellschaft liegt, in dem der Vertrag gemäß Ziff. 4 der Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 10. August 2021 wirksam geworden ist. Eine Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.

(4)

Ziff. 5.3 des Ergebnisabführungsvertrags wird im Hinblick auf die Bezugnahme auf die Körperschaftsteuerrichtlinien aktualisiert und wird daher wie folgt neu gefasst:

Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. § 297 Absatz 1 AktG gilt entsprechend. Als wichtige Gründe gelten auch Umstände, die von der deutschen Finanzverwaltung als wichtiger Grund anerkannt werden (Abschnitt 14.5 Absatz 6 der Körperschaftsteuerrichtlinien 2015), insbesondere die Veräußerung oder Einbringung der Organbeteiligung durch die Organträgerin, die Umwandlung, Verschmelzung oder Liquidation der Organträgerin oder der Organgesellschaft.

(5)

Zudem wird die Firmierung der Gesellschaften an die jeweils aktuelle Firmierung der Gesellschaften angepasst. Die übrigen Bestimmungen des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags gelten inhaltlich unverändert fort.

Die Änderungsvereinbarung und die entsprechende Änderung des Ergebnisabführungsvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit neben der Zustimmung der Hauptversammlung der MME MOVIEMENT AG der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der filmpool entertainment GmbH. Die Änderung wird zudem erst mit deren Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der filmpool entertainment GmbH wirksam.

Die MME MOVIEMENT AG war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ergebnisabführungsvertrags alleinige Gesellschafterin der filmpool entertainment GmbH und ist dies auch zum Zeitpunkt der Hauptversammlung und des für den Tag der Hauptversammlung beabsichtigten Abschlusses der Änderungsvereinbarung. Aus diesem Grund ist eine Prüfung der Änderungsvereinbarung durch sachverständige Prüfer (Vertragsprüfer) nicht erforderlich. Aus demselben Grund waren und sind seitens der MME MOVIEMENT AG auch keine Ausgleichszahlungen oder Abfindungen an außenstehende Gesellschafter der filmpool entertainment GmbH zu gewähren.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, zu beschließen:

Dem Abschluss der der Hauptversammlung vom 10. August 2021 im Entwurf vorgelegten Änderungsvereinbarung zwischen der MME MOVIEMENT AG und der filmpool entertainment GmbH betreffend die Änderung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags vom 11. April 2005 wird zugestimmt.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können über die Internetseite der MME MOVIEMENT AG unter

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

eingesehen werden:

Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der MME MOVIEMENT AG und der filmpool entertainment GmbH vom 11. April 2005;

der Entwurf der Änderungsvereinbarung zwischen der MME MOVIEMENT AG und der filmpool entertainment GmbH betreffend die Änderung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags vom 11. April 2005;

die Jahresabschlüsse der MME MOVIEMENT AG für die letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020) sowie

der gemeinsame Bericht des Vorstands der MME MOVIEMENT AG einerseits und der Geschäftsführung der filmpool entertainment GmbH andererseits nach §§ 295 Abs. 1, 293a AktG.

Die vorgenannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 10. August 2021 über die Internetseite der MME MOVIEMENT AG zugänglich sein.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an, sowie während der Hauptversammlung, liegen die Jahresabschlüsse der filmpool entertainment GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020) sowie die vorgenannten, auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemachten Unterlagen, in den Geschäftsräumen der MME MOVIEMENT AG, Atelierstraße 12, 81671 München, und der filmpool entertainment GmbH, Kalscheurener Straße 91, 50354 Hürth, zur Einsicht aus. Um die Einhaltung der derzeitigen Hygieneschutzmaßnahmen gewährleisten zu können, werden die Aktionäre, die Einsicht in die Unterlagen nehmen möchten, gebeten, dies nach Möglichkeit zwei Werktage im Voraus gegenüber der Gesellschaft anzukündigen. Die Ankündigung der Einsichtnahme kann telefonisch unter 089/​242073-0, per E-Mail an ir@all3media.de oder postalisch an MME MOVIEMENT AG, Vorstandssekretariat, z. Hd. Frau Nicole Malcomess, Atelierstraße 12, 81671 München, erfolgen. Aktionäre, die Einsicht in die Unterlagen nehmen möchten, haben sich, z.B. durch Vorlage einer Depotbescheinigung, gegenüber der Gesellschaft als Aktionäre auszuweisen. Auf Verlangen wird den Aktionären, die ihre Aktionärseigenschaft gegenüber der Gesellschaft nachweisen, unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten an: MME MOVIEMENT AG, Vorstandssekretariat, z. Hd. Frau Nicole Malcomess, Atelierstraße 12, 81671 München.

II.

Ergänzende Angaben und Hinweise

Die MME MOVIEMENT AG ist nicht börsennotiert. Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung und der Adressen für die Übersendung von Anmeldungen und Gegenanträgen bzw. (soweit anwendbar) Wahlvorschlägen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen (mit Ausnahme der erwähnten Pflichtangaben) freiwillig und sollen unseren Aktionären die Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung erleichtern.

1.

Durchführung als virtuelle Hauptversammlung

Auf Grundlage von § 1 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Vor dem Hintergrund der unabsehbaren weiteren Entwicklungen der COVID-19-Pandemie und der damit zusammenhängenden Verhaltensregeln sollen dadurch insbesondere Gesundheitsrisiken für Aktionäre sowie Mitarbeiter, externe Dienstleister und Organmitglieder vermieden und Planungssicherheit gewährleistet werden.

Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Versammlungsleiters, des Vorstands, des mit der Niederschrift beauftragten Notars und der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie von weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats (die sich gegebenenfalls zur Hauptversammlung ohne physische Präsenz elektronisch zuschalten) in den Geschäftsräumen der south&browse GmbH, Flößergasse 2, 81369 München, (dem Ort der Hauptversammlung im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG) statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (dazu unten Ziffer 3) und ihre Bevollmächtigten können sich zu der gesamten Hauptversammlung am 10. August 2021, ab 12:00 Uhr (MESZ), per Bild- und Tonübertragung über das HV-Portal über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

zuschalten. Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Bild- und Tonübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht ausschließlich im Wege elektronischer Briefwahl über das HV-Portal der Gesellschaft, durch Bevollmächtigung und Anweisung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder durch Bevollmächtigung eines Dritten ausüben. Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten wird eine Stimmrechtskarte mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die Stimmrechtskarte enthält unter anderem individuelle Zugangsdaten, mit denen die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten das im Internet unter

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

erreichbare HV-Portal nutzen können.

Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des COVID-19-Gesetzes zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts und des Fragerechts sowie weiterer Aktionärsrechte.

2.

Der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen mit Ausnahme der Jahresabschlüsse der filmpool entertainment GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020) und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

zugänglich. Die Jahresabschlüsse der filmpool entertainment GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020) sowie die weiteren der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an sowie während der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der MME MOVIEMENT AG, Atelierstraße 12, 81671 München, und der filmpool entertainment GmbH, Kalscheurener Straße 91, 50354 Hürth, zur Einsicht aus.

Um die Einhaltung der derzeitigen Hygieneschutzmaßnahmen gewährleisten zu können, werden die Aktionäre, die Einsicht in die Unterlagen nehmen möchten, gebeten, dies nach Möglichkeit zwei Werktage im Voraus gegenüber der Gesellschaft anzukündigen. Die Ankündigung der Einsichtnahme kann telefonisch unter 089/​242073-0, per E-Mail an ir@all3media.de oder postalisch an MME MOVIEMENT AG, Vorstandssekretariat, z. Hd. Frau Nicole Malcomess, Atelierstraße 12, 81671 München, erfolgen. Aktionäre, die Einsicht in die Unterlagen nehmen möchten, haben sich, z.B. durch Vorlage einer Depotbescheinigung, gegenüber der Gesellschaft als Aktionäre auszuweisen. Auf Verlangen wird den Aktionären, die ihre Aktionärseigenschaft gegenüber der Gesellschaft nachweisen, unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten an: MME MOVIEMENT AG, Vorstandssekretariat, z. Hd. Frau Nicole Malcomess, Atelierstraße 12, 81671 München.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Unter der genannten Internetadresse können sich Aktionäre und ihre Bevollmächtigten zudem über das HV-Portal zu der gesamten Versammlung in Bild und Ton zuschalten.

3.

Voraussetzungen für die Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 AktG und dessen Bedeutung)

Zur Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse (Anmeldeadresse) in Textform (§ 126b BGB) anmelden und der Gesellschaft unter dieser Adresse als Berechtigungsnachweis einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz übermitteln:

MME MOVIEMENT AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Der Nachweis über den Anteilsbesitz muss sich auf den Anteilsbesitz zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, somit auf den Beginn des 20. Juli 2021 (00:00 Uhr (MESZ)) („Aufzeichnungsdatum“) beziehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit bis spätestens zum Ablauf des 3. August 2021 (24:00 Uhr (MESZ)) zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Zuschaltung zur virtuellen Versammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der sich form- und fristgerecht angemeldet und einen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Berechtigung zur Zuschaltung, zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Aufzeichnungsdatum. Mit dem Aufzeichnungsdatum geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilbesitzes nach dem Aufzeichnungsdatum ist für die Zuschaltung, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Aufzeichnungsdatum maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Aufzeichnungsdatum haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Zuschaltung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Aufzeichnungsdatum. Personen, die zum Aufzeichnungsdatum noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Das Aufzeichnungsdatum hat keine Bedeutung für den Anspruch auf Zahlung der Ausgleichszahlung aufgrund des von der MME MOVIEMENT AG mit der All3Media Deutschland GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags gemäß § 304 AktG.

4.

HV-Portal

Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Stimmrechtskarten mit den individuellen Zugangsdaten zur Nutzung des unter der Internetseite

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

zugänglichen HV-Portals für die virtuelle Hauptversammlung sowie mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Das HV-Portal ist voraussichtlich ab dem 20. Juli 2021, 10:00 Uhr (MESZ), für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten geöffnet. Über das HV-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen sich ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre mit den Zugangsdaten, die sie nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes mit ihrer Stimmrechtskarte erhalten, einloggen.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).

Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl ausschließlich das unter der Internetadresse der Gesellschaft

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

erreichbare passwortgeschützte HV-Portal zur Verfügung. Die Ausübung des Stimmrechts über das HV-Portal ist ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären voraussichtlich ab dem 20. Juli 2021, 10:00 Uhr (MESZ), möglich. Die Ausübung des Stimmrechts über das HV-Portal ist bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung am Dienstag, dem 10. August 2021, möglich. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. Die persönlichen Zugangsdaten für das HV-Portal werden ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte unaufgefordert übersandt.

Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche Anträge und (soweit anwendbar) Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG veröffentlicht wurden oder nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass andere Übermittlungswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung von Briefwahlstimmen per Post.

Weitere Hinweise zur elektronischen Briefwahl sind in der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

abrufbar.

6.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich durch von der Gesellschaft benannte und weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.

Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung zu den Punkten der Tagesordnung beschränkt; Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Stellung von Anträgen oder Fragen oder zur Einlegung von Widersprüchen, nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zusammen mit der Stimmrechtskarte unaufgefordert übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular kann zudem unter der Anmeldeadresse postalisch oder per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus können Vollmachtsformulare auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

heruntergeladen werden.

Wenn die Aktionäre das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, können Vollmacht und Weisung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft ausschließlich an die folgende Adresse (insbesondere auch durch elektronische Übermittlung per E-Mail):

MME MOVIEMENT AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

spätestens bis zum Montag, den 9. August 2021, 12:00 Uhr (MESZ) erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich für die Erteilung, Änderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung bei der Gesellschaft.

Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das unter der Internetadresse

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Ausübung des Stimmrechts über das HV-Portal ist ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären voraussichtlich ab dem 20. Juli 2021, 10:00 Uhr (MESZ), möglich. Die Bevollmächtigung über das HV-Portal ist bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen. Die persönlichen Zugangsdaten für das HV-Portal werden den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten zusammen mit der Stimmrechtskarte unaufgefordert übersandt.

Eine Stimmabgabe und Weisung sind nur in Bezug auf solche Anträge und (soweit anwendbar) Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG veröffentlicht wurden oder nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind.

Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen hinsichtlich der Erteilung und/​oder des Widerrufs einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. hinsichtlich der Erteilung, der Änderung und/​oder des Widerrufs von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ein, wird jeweils die zuletzt eingegangene Erklärung als vorrangig betrachtet. Ist nicht erkennbar, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst über das HV-Portal, danach per E-Mail und zuletzt auf dem Postweg übermittelte Erklärungen berücksichtigt. Wenn Briefwahlstimmen (ausschließlich über das HV-Portal) und Vollmachtserteilungen/​Weisungen eingehen und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden die Briefwahlstimmen vorrangig berücksichtigt.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

abrufbar.

7.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen sonstigen Bevollmächtigten

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben ferner die Möglichkeit, einen sonstigen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut, einen sonstigen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung zu beauftragen, für sie das Stimmrecht (und ggf. sonstige hauptversammlungsbezogene Rechte) auszuüben. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Da eine physische Teilnahme solcher Bevollmächtigter aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach dem COVID-19-Gesetz nicht möglich ist, können auch diese Bevollmächtigten das Stimmrecht in der Hauptversammlung ihrerseits nur im Wege der elektronischen Kommunikation per Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Rechtsausübung durch einen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Kommunikation per Briefwahl und die Unterbevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das passwortgeschützte HV-Portal setzen voraus, dass der Bevollmächtigte vom ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär die mit der Stimmrechtskarte versendeten persönlichen Zugangsdaten erhält. Auch in diesem Fall ist der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist auf den oben beschriebenen Wegen an die Gesellschaft zu übermitteln.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird.

Für den Fall, dass ein Kreditinstitut oder ein sonstiger Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, sehen § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und die Satzung kein Textformerfordernis vor. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Wenn weder ein Intermediär (insbesondere ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) erteilt werden. Für die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder die Übermittlung des Nachweises werden die Aktionäre gebeten, die nachfolgend genannte Adresse zu verwenden:

MME MOVIEMENT AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die E-Mail-Adresse

inhaberaktien@linkmarketservices.de

zu übersenden. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Eine durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilte Vollmacht bzw. deren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf müssen der Gesellschaft auf dem Postweg unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Montag, den 9. August 2021, 12:00 Uhr (MESZ), zugehen. Eine Übermittlung der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder des Nachweises der Bevollmächtigung ist an die oben genannte E-Mail-Adresse auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich. Der Nachweis einer auf diesem Wege erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z. B. Kopie oder Scan der Vollmacht) an die oben genannte E-Mail-Adresse übermittelt wird.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht ein Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Ein Formular befindet sich auf der Rückseite der Stimmrechtskarte, welche den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zugesandt wird. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

heruntergeladen werden.

Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Bevollmächtigung eines Dritten auch das unter der Internetadresse

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung, und zwar voraussichtlich ab dem 20. Juli 2021, 10:00 Uhr (MESZ). Die Erteilung und ein etwaiger Widerruf der Vollmacht an einen Dritten sind über das HV-Portal am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen möglich.

Stimmabgabe und Weisung sind nur in Bezug auf solche Anträge und (soweit anwendbar) Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG veröffentlicht wurden oder nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind.

Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind auf der Rückseite der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

abrufbar.

8.

Weitere Informationen zur Abstimmung

Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 haben verbindlichen Charakter im Sinne der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212. Es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja (Befürwortung), Nein (Ablehnung) oder Enthaltung zu stimmen.

Bei Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl wird dem Abgebenden der Zugang der elektronisch abgegebenen Stimme gemäß § 118 Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 Satz 3 bis 5 AktG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 von der Gesellschaft elektronisch bestätigt.

Die Abstimmenden können von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 AktG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimme gezählt wurde. Diese Bestätigung kann nach der Hauptversammlung über das HV-Portal unter Nutzung der auf der Stimmrechtskarte abgedruckten persönlichen Zugangsdaten angefordert werden.

9.

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten werden. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im Übrigen ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand der MME MOVIEMENT AG gerichtet werden und muss der MME MOVIEMENT AG bis spätestens zum 16. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Ein entsprechendes Verlangen ist an folgende Adresse zu richten:

MME MOVIEMENT AG
Vorstandssekretariat
z. Hd. Frau Nicole Malcomess
Atelierstraße 12
81671 München

Später zugegangene oder anderweitig adressierte Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, zu unterzeichnen.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Sind Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß den vorstehenden Ausführungen bekanntzumachen, werden diesen beiliegende Beschlussanträge ordnungsgemäß angemeldeter und legitimierter Aktionäre als in der Hauptversammlung gestellt behandelt.

10.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie (soweit anwendbar) Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge zur Tagesordnung (nebst Begründung) und (soweit anwendbar) Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

MME MOVIEMENT AG
Vorstandssekretariat
z. Hd. Frau Nicole Malcomess
Atelierstraße 12
81671 München
E-Mail: nicole.malcomess@all3media.de

Bis spätestens zum Montag, dem 26. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und (soweit anwendbar) Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Anträge oder (soweit anwendbar) Wahlvorschläge von Aktionären, die nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder (soweit anwendbar) den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

11.

Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz erheblich eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre lediglich das Recht, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Der Vorstand kann gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 COVID-19-Gesetz festlegen, dass Fragen allein von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht.

Etwaige Fragen sind bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis Sonntag, den 8. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das im Internet unter

www.mmemoviement.de/​investor_​relations/​veroeffentlichungen/​HV/​

zugängliche HV-Portal der Gesellschaft einzureichen. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist und während der Hauptversammlung können Fragen nicht mehr eingereicht werden. Es werden ausschließlich Fragen in deutscher Sprache berücksichtigt. Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung nur dann namentlich zu nennen, wenn diese der namentlichen Nennung über das HV-Portal zugestimmt haben. Gleiches gilt für eine etwaige Vorabveröffentlichung von Fragen und gegebenenfalls Antworten auf der Internetseite der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung.

12.

Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht (im Wege der elektronischen Briefwahl oder über die Erteilung von Vollmachten) ausgeübt haben, können von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zum Schluss der Hauptversammlung ausschließlich auf elektronischem Wege über das im Internet erreichbare HV-Portal Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll erklären (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz). Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

13.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 11.180.909,00; es ist eingeteilt in 11.180.909 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Somit beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 11.180.909. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 1.895 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

14.

Zeitangaben

Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) minus zwei Stunden. MESZ entspricht demnach UTC+2.

15.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten werden eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät benötigt. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft ist die Stimmrechtskarte erforderlich, welche ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser Stimmrechtskarte finden sich die individuellen Zugangsdaten, mit denen sich ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre im HV-Portal auf der Anmeldeseite anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Das HV-Portal ist ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts voraussichtlich ab dem 20. Juli 2021, 10:00 Uhr (MESZ), zugänglich.

16.

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals können nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

17.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (Name, Wohnort bzw. Sitz und Anschrift des Aktionärs und ggf. seiner Vertreter, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Stimmrechtskarte), um den Aktionären die Zuschaltung an der virtuellen Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) und c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend, sofern keine sonstigen Rechte entgegenstehen, gelöscht. Der Dienstleister der Gesellschaft, der zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wird, erhält von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis und im Rahmen der Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und (soweit anwendbar) Wahlvorschlägen von Aktionären. Entsprechendes gilt im Zusammenhang mit der Beantwortung von Fragen, die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter gegebenenfalls vorab gestellt haben (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVID-19-Gesetz).

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter den in Art. 12 ff. der DSGVO näher geregelten gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber der Gesellschaft ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Ihnen steht außerdem ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.

Unser betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist unter den folgenden Kontaktdaten zu erreichen:

MME MOVIEMENT AG
Datenschutzbeauftragter
Atelierstr.12
81671 München
Tel.: +49 (0)30-398218723
E-Mail: datenschutz@all3media.de

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen zu informieren.

 

München, im Juni 2021

MME MOVIEMENT AG

Der Vorstand

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