KAP AG
Fulda
Zulassungsbeschluss
Zum regulierten Markt wurden mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des reguliertenMarktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen:
Stück 7.210
(Euro 18.746,00)
auf den Inhaber lautende Stammaktien
in Form von nennwertlosen Stückaktien
– mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 2,60 –
aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage
aus genehmigtem Kapital (Genehmigtes Kapital 2017) vom Januar 2021
und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2020
– dauerhaft globalverbrieft –
– DE0006208408 –
der
KAP AG, Fulda
Frankfurt am Main, 05.07.2021
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
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