MICHAELTELECOM AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

MICHAELTELECOM AG

Bohmte

– WKN 576803 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

11. August 2021, 11:00 Uhr,

in den Geschäftsräumen der

MICHAELTELECOM AG,
Dammer Straße 7, 49163 Bohmte-Hunteburg,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 31.12.2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 7.197.025,45 eine Dividende von € 531.600,00 entsprechend € 0,60 pro Aktie oder entsprechend 60 % auf das Grundkapital der Gesellschaft auszuschütten und € 6.665.425,45 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ECOVIS Audit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Marie-Curie-Straße 1, 49076 Osnabrück, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung die Aktionäre berechtigt, deren Aktien spätestens bis zum 05.08.2021

bei der Gesellschaft

bei einem deutschen Notar

bei einer Wertpapiersammelbank

bei der nachfolgenden Hinterlegungsstelle: Sparkasse Osnabrück

bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt sind.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist von diesem darüber eine Bescheinigung auszustellen. Diese ist gem. § 14 Abs. 4 der Satzung spätestens am 06.08.2021 bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Bohmte, am 28. Juni 2021

MICHAELTELECOM AG

Der Vorstand

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