Albis Leasing AG: Gewinnverwendungsbeschluss und Dividendenbekanntmachung

ALBIS Leasing AG

Hamburg

ISIN DE0006569403
WKN 656940

Bekanntmachung Gewinnverwendungsbeschluss und
Dividendenbekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Die Hauptversammlung der ALBIS Leasing AG hat am 2. Juli 2021 beschlossen, den zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.633.331,99 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,04 je für das Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigter Stückaktie (ISIN DE0006569403): EUR 847.817,20
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: EUR 785.514,79

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 7. Juli 2021, fällig.

Die Dividende wird ab dem 7. Juli 2021 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.

Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer, wenn sie bei ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich der Steuerabzug auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern unter Vorlage der Steuerbescheinigung nach Maßgabe des zwischen dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens ermäßigen.

 

Hamburg, im Juli 2021

ALBIS Leasing AG

Der Vorstand

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