Scout24 AGMünchenWKN A12DM8 / ISIN DE000A12DM80Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHGDie Scout24 AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Juli 2021 ermächtigt, bis zum 7. Juli 2026 eigene Aktien der Scout24 AG im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 26. Mai 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 9 (Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts) der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Scout24 AG. Eigene Aktien können nach Maßgabe des Beschlusses zu Punkt 9 der Tagesordnung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet werden. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus der im Bundesanzeiger am 26. Mai 2021 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der Scout24 AG. München, 8. Juli 2021 Scout24 AG Der Vorstand |
Scout24 AG: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts
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