goetzpartners Holding AG: Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

goetzpartners Holding AG

München

Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die TransConnect Unternehmensberatungs- und Beteiligungs GmbH, München, hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört. Ferner hat die TransConnect Unternehmensberatungs- und Beteiligungs GmbH uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

2.

Herr Dr. Stephan Goetz, München, hat uns mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört. Ferner hat Dr. Stephan Goetz uns mitgeteilt, dass ihm mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört, da ihm die unmittelbaren Beteiligungen der von ihm abhängigen TransConnect Unternehmensberatungs- und Beteiligungs GmbH, München, und der goetzpartners Group GmbH & Co. KG, München, an unserer Gesellschaft sowie die mittelbare Beteiligung der von ihm abhängigen Verwaltung goetzpartners Holding G.m.b.H., München, an unserer Gesellschaft jeweils nach § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

3.

Die goetzpartners Group GmbH & Co. KG, München, hat uns mitgeteilt, dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft mehr gehört. Ferner hat die goetzpartners Group GmbH & Co. KG uns mitgeteilt, dass ihr weiterhin unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört.

4.

Die Verwaltung goetzpartners Holding G.m.b.H., München, hat uns mitgeteilt, dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft mehr gehört. Ferner hat die Verwaltung goetzpartners Holding G.m.b.H. uns mitgeteilt, dass ihr weiterhin mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört.

 

München, im Juli 2021

goetzpartners Holding AG

– Der Vorstand –

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