Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

Düsseldorf

WKN 645932 /​ ISIN DE0006459324

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am 26.08.2021, 10.00 Uhr,

im Grand-Ballroom I und II des Hotel InterContinental Düsseldorf,
40215 Düsseldorf, Königsallee 59

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei der als Präsenzveranstaltung geplanten Hauptversammlung weiterhin das Risiko einer auch kurzfristigen Absage aufgrund eines veränderten Infektionsgeschehens bei der Covid-19-Pandemie besteht. Die Homepage der Gesellschaft wird unter

www.LS-D.de/​ag

im Bereich „Investor Relations“ zeitnah über etwaige Veränderungen unterrichten; eine etwaige Absage wird auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Tagesordnung:

1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Diese Unterlagen stehen im Internet unter

www.LS-D.de/​ag

im Bereich „Investor Relations“ zur Verfügung.

2)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 13.028.915,00 € wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn: 13.028.915,00 €
Dividendenausschüttung: 4,00 € je Aktie, insges.: 12.584.000,00 €
Einstellung in Gewinnrücklagen: –,– €
Gewinnvortrag: 444.915,15 €
3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5)

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

6)

Beschlussfassung über Satzungsänderung betreffend den Ort der Hauptversammlung

Die Gesellschaft wünscht angesichts des weiter gewachsenen Aktionärskreises mehr Flexibilität bei der Wahl des Ortes der Hauptversammlung. Die bislang auf die Stadt Düsseldorf als Sitz der Gesellschaft beschränkte Regelung in § 15 Abs. 1 der Satzung lautet: „Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft statt.“; sie soll angemessen erweitert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 15 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„1. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse, in einer deutschen Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern oder in dessen/​deren Umgebung in einem Umkreis von 50 km statt.“

7)

Beschlussfassung über Wahl zum Aufsichtsrat

Nach der mit Ablauf des 14.03.2021 wirksam gewordenen Amtsniederlegung von Herrn RA Michael Schwartzkopff war ein Aufsichtsratssitz vakant geworden. Auf Antrag des Vorstands wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 30.06.2021 Herr Gerd Goetz, Grevenbroich, als weiteres Aufsichtsratsmitglied gerichtlich bestellt. Er soll nunmehr durch die Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Gerd Goetz, Grevenbroich, Vorstandsmitglied der tick Trading Software AG, Düsseldorf, mit einer Amtszeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

8)

Beschlussfassung über Satzungsänderungen betreffend einen Aktiensplit im Verhältnis 1:3

Aufgrund der erheblichen Kurssteigerungen der vergangenen Zeit gehört die Aktie der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft mit Kurswerten von über 100,00 EUR zu den optisch teuren Titeln. Um die Attraktivität der Aktie weiter zu erhöhen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung nachstehend einen Aktiensplit unter Umtausch in neue Aktien (Aktiensplit) im Verhältnis 1 zu 3 ohne Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft vor. Mit dem geplanten Split würde sich die Aktienanzahl verdreifachen und der Kurs der Aktie rechnerisch dritteln. Die Aktionäre erhalten die dreifache Anzahl junger Aktien automatisch im Austausch gegen die bisherigen, auszubuchenden Lang & Schwarz-Aktien in ihr Depot eingebucht. Die Grundkapitalziffer bleibt unberührt. Da keine Kapitalerhöhung benötigt wird, gibt es keine Umtausch- oder Bezugsrechte oder Zuzahlungsverpflichtungen, aufgrund des glatten Umtauschverhältnisses ist kein Spitzenausgleich- oder Resteverwertungsverfahren erforderlich.

Für diesen Aktiensplit ist erforderlich, die Stückzahlangabe der Aktien in der Satzung in § 6 bei der Zerlegung des Grundkapitals (Absatz 2), bei dem Genehmigten Kapital (Absatz 7) und bei dem Bedingten Kapital (Absatz 8) jeweils zu verdreifachen. Die gemäß § 6 Abs. 7 der Satzung eingeräumte Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von EUR 4.719.000 gegen Sach- und/​oder Bareinlagen besteht unverändert in voller Höhe; ebensowenig wurde bislang das Bedingte Kapital von EUR 1.800.000 gemäß § 6 Abs. 8 der Satzung in Anspruch genommen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

Es wird ein Aktiensplit im Verhältnis 1:3 (Existierende Aktien : Neue Aktien) durchgeführt.

Hierzu erhält § 6 Abs. 2 der Satzung folgenden neuen Wortlaut:

„2. Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.438.000 Aktien.“

In § 6 Absatz 7 der Satzung wird die bisherige Angabe der im Rahmen des Genehmigten Kapitals höchstens auszugebenden Aktien von „1.573.000 Stück“ in „4.719.000 Stück“ geändert.

In § 6 Absatz 8 der Satzung wird die bisherige Angabe der im Rahmen des Bedingten Kapitals höchstens auszugebenden Aktien von „600.000 Namensaktien als Stückaktien“ in „1.800.000 Namensaktien als Stückaktien“ geändert.

9)

Beschlussfassung über die Aufhebung eines Hauptversammlungsbeschlusses gem. § 25a Abs. 5 KWG zur Höhe variabler Vergütungen

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28.08.2014 hat unter Tagesordnungspunkt 7 einen Beschluss zum am 01.01.2014 in Kraft getretenen § 25a Abs. 5 KWG (Kreditwesengesetz) mit folgendem Inhalt gefasst: „Variable Vergütungsbestandteile von Vorstandsmitgliedern, von Organmitgliedern von Tochtergesellschaften und von Mitarbeitern der konzernangehörigen Gesellschaften dürfen mehr als 100 % ihrer fixen Vergütung betragen, nicht aber 200 % der fixen jährlichen Vergütung überschreiten.“

Nach dem Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) ist auf die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft das Vergütungsregime des § 25a Abs. 5 KWG unanwendbar geworden. Der darauf basierende Hauptversammlungsbeschluss vom 28.8.2014 zum damaligen Tagesordnungspunkt 7 soll daher vorsorglich aufgehoben werden.

Daher schlägt bezüglich der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Aufsichtsrat, und schlagen Vorstand und Aufsichtsrat bezüglich der Vergütung der Organmitglieder von Tochtergesellschaften und der sonstigen Mitarbeiter, die variable Vergütungsbestandteile beziehen, vor, nunmehr folgenden Beschluss zu fassen:

Der Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28.08.2014 zum damaligen Tagesordnungspunkt 7 wird aufgehoben.

10)

Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft wurde zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31.08.2016 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 6 mit Wirkung ab dem 01.01.2016 wie folgt festgelegt:

„(a) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit eine Festvergütung von 50.000,– € je Geschäftsjahr, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 75.000,– € je Geschäftsjahr.

(b) Die Vergütung ist nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen.

(c) Den Aufsichtsratsmitgliedern werden die durch die Ausübung ihres Amtes entstehenden Auslagen – einschließlich einer etwaigen auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer – erstattet.

(d) Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Aufsichtsratsmitglied nur während eines Teils des Geschäftsjahres Vorsitzender des Aufsichtsrates war.“

Diese Vergütung soll nunmehr angemessen angepasst werden.

Daher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, nunmehr folgenden Beschluss zu fassen:

Die Aufsichtsratsvergütung wird unter Abänderung der bestehenden Regelung gemäß lit a) des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31.08.2016 zum damaligen Tagesordnungspunkt 6 mit Wirkung ab dem Beginn des laufenden Geschäftsjahres wie folgt festgesetzt:

„(a) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit eine Festvergütung von 75.000,– € je Geschäftsjahr, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 100.000,– € je Geschäftsjahr.“

Die übrigen Regelungen zur Aufsichtsratsvergütung bleiben unverändert.

11)

Beschlussfassung über Satzungsänderungen betreffend Abstimmungen des Aufsichtsrats (Stichentscheid)

Zur Gewährleistung der uneingeschränkten Handlungsfähigkeit des Aufsichtsrats soll die Satzung ein Stichentscheidsrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden vorsehen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

In § 13 der Satzung der Gesellschaft wird ein neuer Absatz 3 eingefügt mit folgendem Wortlaut:

„3. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt, auch bei Wahlen, die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.“

Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden zu den Absätzen 4 und 5.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich gemäß § 15 Abs. 4 der Satzung spätestens bis zum 19. August 2021, 24:00 Uhr, in Textform angemeldet haben, wobei die Anmeldung postalisch, per Telefax oder per E-Mail unter der nachstehenden Anschrift erfolgen kann:

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
c/​o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
Fax: +49 (0)96 28 – 92 99 871

Die Aktien werden durch die Anmeldung nicht blockiert. Die Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für das Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 19. August 2021, 24:00 Uhr, entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 19. August 2021 bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag ist daher der Ablauf des 19. August 2021.

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Dritten, beispielsweise einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Die Vollmacht muss, sofern nicht ein Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, in Textform erfolgen.

Als besonderen Service bieten wir den Aktionären der Gesellschaft an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können.

In allen Fällen – auch bei Bevollmächtigung – ist rechtzeitige Anmeldung erforderlich.

Weitergehende Teilnahmemöglichkeiten, insbesondere Online-Teilnahme, Briefwahl o.ä., werden nicht angeboten. Alle vorgeschlagenen Beschlussfassungen haben verbindlichen Charakter, nur empfehlende Beschlüsse sind nicht Gegenstand der Tagesordnung.

Rechte der Aktionäre

Im Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 3.146.000 Aktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien; alle ausgegebenen Aktien begründen grundsätzlich Teilnahme- und Stimmrechte. Bei Abstimmungen über bestimmte Punkte der Tagesordnung gelten bezüglich einzelner Aktionäre gesetzliche Stimmverbote. Aktionäre haben das Recht, unter der oben genannten Voraussetzung (fristgerechte Anmeldung) an der Hauptversammlung teilzunehmen, Auskunft zu den Gegenständen der Tagesordnung zu verlangen, Anträge zu den Gegenständen der Tagesordnung und zum Verfahren zu stellen und ihre Stimme in der Hauptversammlung persönlich oder durch Vertreter abzugeben. Aktionäre sind darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, in schriftlicher Form bis zum Sonntag, 01. August 2021, 24:00 Uhr (eingehend), eine Ergänzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Tagesordnung zu verlangen; das Fristende an einem Sonntag führt nicht zu einer Verlegung des Fristendes. Aktionäre können zu Tagesordnungspunkten vorab Gegenanträge oder abweichende Wahlvorschläge einreichen; die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die ihr bis zum Mittwoch, 11. August 2021, 24:00 Uhr, zugehen, im Internet nach Maßgabe des § 126 AktG unter

www.LS-D.de/​ag

im Bereich „Investor Relations“ veröffentlichen.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der Homepage der Gesellschaft unter

www.LS-D.de/​ag

im Bereich „Investor Relations“ veröffentlicht werden.

Ausschließlich an nachfolgende Anschrift sind Tagesordnungserweiterungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge zu richten:

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
z.Hd. des Vorstands
Breite Straße 34
40213 Düsseldorf
Telefax: 0211 – 138 40 – 842
E-Mail: investor-relations@LS-D.de

Anderweitig adressierte oder später zugehende Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Für Tagesordnungserweiterungsverlangen ist zur Wahrung der dabei geltenden Schriftform eine Telefaxübermittlung oder E-Mail nicht ausreichend.

 

Düsseldorf, im Juli 2021

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft, Breite Str. 34, 40213 Düsseldorf, verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) sowie gegebenenfalls Name, Vorname, Anschrift und E-Mail-Adresse des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes (AktG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Entsprechendes gilt für Gäste der Hauptversammlung.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Vorbereitung und Durchführung sowie Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit §§ 118 ff. AktG.

Die Dienstleister der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten der Aktionäre und ggf. ihrer Aktionärsvertreter, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft.

Ihre personenbezogenen Daten werden zu keinen anderen als den zuvor genannten Zwecken verwendet und an keine anderen als die zuvor genannten dritten Parteien weitergegeben. Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Drittländer erfolgt nicht.

Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für den oben genannten Zweck nicht mehr erforderlich sind und uns nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.

Sie haben ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutz@LS-D.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
Breite Str. 34
40213 Düsseldorf

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Zuständige Datenschutzbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:

0211/​38424-0
poststelle@ldi.nrw.de

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
Datenschutzbeauftragter
Breite Str. 34

40213 Düsseldorf

datenschutz@LS-D.de

Informationen gemäß § 125 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 („EU-DVO“)

Art der Angabe Beschreibung
A. Inhalt der Mitteilung
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses Ordentliche Hauptversammlung der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft 2021
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: LuSoHV202108)
2. Art der Mitteilung Einberufung der Hauptversammlung
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM)
B. Angaben zum Emittenten
1. ISIN DE0006459324
2. Name des Emittenten Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
C. Angaben zur Hauptversammlung
1. Datum der Hauptversammlung 26. August 2021
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20210826)
2. Uhrzeit der Hauptversammlung 10:00 Uhr (MESZ)
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 08:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit))
3. Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET)
4. Ort der Hauptversammlung Grand-Ballroom I und II des Hotel InterContinental Düsseldorf, Königsallee 59, 40215 Düsseldorf
5. Aufzeichnungsdatum 19. August 2021, 24.00 Uhr MESZ
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20210819)
6. Internetseite zur Hauptversammlung/​
Uniform Resource Locator (URL)
https:/​/​www.ls-d.de/​investor-relations/​hauptversammlung
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