Prothelis AG: Bezugsaufforderung

Prothelis AG

Düsseldorf

AG Düsseldorf, HRB 84532

Wertpapierkennnummern:
ISIN: DE000A2NBYS7
ISIN: DE000A3H21N8

Bezugsaufforderung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

gemäß § 3 Ziffer 5. der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.09.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 286.550,- (Erhöhungsbetrag) gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Diese Bezugsaufforderung richtet sich an weniger als 150 nicht qualifizierte Anleger.

In teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 23.07.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 23.07.2021 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 666.050,- um bis zu € 26.642,- auf € 692.692,- durch Ausgabe von bis zu 26.642 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Aktien sind vom 01.01.2021 an gewinnberechtigt.

Die neuen Aktien werden zuerst den Aktionären angeboten. Ihnen wird ein unmittelbares Bezugsrecht im Verhältnis 1 (eine) neue Aktie für 25 (fünfundzwanzig) alte Aktien eingeräumt. Der Ausgabebetrag für Aktionäre beläuft sich auf € 16,00 pro Aktie.

Wir fordern unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit vom 01.08.2021 bis einschließlich 16.08.2021 auszuüben und die neuen Aktien zu zeichnen.

Nach Ablauf der Bezugsfrist von den Aktionären nicht gezeichnete Aktien können vom 17.08.2021 bis zum 30.11.2021 von Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritten zu € 16,00 gezeichnet und bezogen werden. Dazu wird ein Wertpapierinformationsblatt erstellt wird und auf der Seite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.prothelis.de

veröffentlicht.

Der Gesamtausgabebetrag liegt bei € 426.272,00.

Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären im Umfang ihres Bezugsrechts werden vor solchen von Dritten berücksichtigt. Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und von Dritten werden untereinander jeweils in der zeitlichen Reihenfolge der Zeichnung berücksichtigt. Der Vorstand wird mitteilen, wer nach den genannten Kriterien Bezugsberechtigter ist.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals nicht bis zum 15.01.2022 in das Handelsregister eingetragen ist.

Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlagen durch Einzahlung auf ein Konto der Gesellschaft. Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind nach Bestätigung der Zeichnung durch die Gesellschaft in voller Höhe des Ausgabebetrages sofort in bar auf das Konto der Gesellschaft bei der Sparkasse Neuss (BIC: WELADEDNXXX, IBAN: DE79 3055 0000 0093 5573 53) zu leisten.

Vordrucke für Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine übermittelt die Gesellschaft auf Anforderung. Diese sind mit Datum und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen. Die Bezugserklärungen sind in einfacher und die Zeichnungsscheine in doppelter Ausfertigung an den Vorstand der Prothelis AG, Schiessstraße 48 in 40549 Düsseldorf zu übermitteln. Bei Rücksendung der Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine ist zur Vermeidung des Ausschlusses vom Bezugsrecht auf Eingang innerhalb der Frist zu achten.

 

Düsseldorf 26.07.2021

Prothelis AG

Vorstand

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