Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG: Bekanntmachung eines Hinweises auf die bevorstehende Verschmelzung der DFU Service GmbH auf die Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG

Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG

Markranstädt

Bekanntmachung eines Hinweises auf die bevorstehende Verschmelzung der DFU Service GmbH mit Sitz in Kriftel als übertragender Rechtsträger auf die Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG mit Sitz in Markranstädt als übernehmender Rechtsträger

Es ist beabsichtigt, die DFU Service GmbH mit Sitz in Kriftel als übertragenden Rechtsträger auf die Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG mit Sitz in Markranstädt als übernehmenden Rechtsträger nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich mehr als 9/​10 des Stammkapitals der DFU Service GmbH in der Hand der übernehmenden Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen ist innerhalb von einem Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Mitteilung schriftlich an die Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG zu richten; der Tag der Veröffentlichung der Mitteilung und der Tag der Geltendmachung des Einberufungsverlangens werden nicht mitgezählt. Die Aktionärseigenschaft ist der Gesellschaft nachzuweisen.

In den Geschäftsräumen der Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG, Zwenkauer Straße 159, 04420 Markranstädt, liegen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus:

Der Verschmelzungsvertrag und

die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG sowie die Jahresabschlüsse der DFU Service GmbH jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020.

Der Verschmelzungsvertrag wurde ferner zum Handelsregister der Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG eingereicht.

Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).

Markranstädt, den 22.07.2021

Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG
mit dem Sitz in Markranstädt

Der Vorstand

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