Small & Mid Cap Investmentbank AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Small & Mid Cap Investmentbank AG

München

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am

13. September 2021 um 13:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der

Small & Mid Cap Investmentbank AG,
Barer Str. 7, 80333 München,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Small & Mid Cap Investmentbank AG zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Die genannten Unterlagen liegen im Vorfeld der Hauptversammlung ab dem Tag der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Barer Str. 7, 80333 München, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und unentgeltlich eine Abschrift erteilt. Die Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist daher gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Zu Tagesordnungspunkt 1 fasst die Hauptversammlung somit keinen Beschluss.

2.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von € 43.187,33 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, Niederlassung München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats 6.200 eigene Aktien für € 240.000,– erworben und diese nicht innerhalb der Grenzen des § 71 c AktG veräußert. Diese Aktien sind nach § 71c Abs. 3 AktG einzuziehen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft von € 62.400,– wird um € 6.200,– auf € 56.200,– herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von durch die Gesellschaft erworbenen voll eingezahlten eigenen Aktien im vereinfachten Einziehungsverfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 und Abs. 5 AktG. Die Einziehung erfolgt zulasten der Kapitalrücklage. Der Betrag, der dem auf die eingezogenen Aktien entfallenden Betrag des Grundkapitals gleichkommt, ist in die Kapitalrücklage einzustellen. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten zu regeln.

b)

Ziffer B I Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:

„(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 56.200,– (in Worten: EURO sechsundfünfzigtausendzweihundert).“

Ziffer B II Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:

„(1)

Das Grundkapital ist eingeteilt in 56.200 Stückaktien. Es setzt sich zusammen aus 56.200 Stammaktien.“

7.

Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Nach Ziffer F II Abs. 2 werden ein neuer Absatz 3 und ein neuer Absatz 4 der Satzung wie folgt geschaffen:

„(3)

In einem Kapitalerhöhungsbeschluss kann die Gewinnverteilung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 Satz 3 AktG festgesetzt werden.

(4)

Die Hauptversammlung kann anstelle oder neben einer Barausschüttung auch eine Sachausschüttung beschließen“.

b)

In Ziffer E I wird nach Abs. 2 ein neuer Absatz 3 wie folgt geschaffen:

„(3)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung (letzter Anmeldetag) zugehen. Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen. Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Solange Aktienurkunden nicht ausgegeben sind, ist in der Einberufung zur Hauptversammlung zu bestimmen, wie die Aktionäre ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen haben.“

c)

In Ziffer D VII wird in Abs. 2 ein neuer Satz 2 wie folgt geschaffen:

„Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält die doppelte Vergütung.“

Diese Vergütungsregelung gilt ab dem 1. Januar 2021.

Teilnahmebestimmungen

Eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge sind an folgende Adresse zu senden:

Small & Mid Cap Investmentbank AG
Barer Str. 7
80333 München
Fax: +49 (0)89 54 54 388 – 20
kontakt@smc-investmentbank.de

Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten:

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht muss in schriftlicher Form oder per Telefax erteilt sein. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

Small & Mid Cap Investmentbank AG
Barer Str. 7
80333 München
Fax: +49 (0)89 54 54 388 – 20
kontakt@smc-investmentbank.de

Sofern die Bevollmächtigung während der Hauptversammlung nicht in der genannten Form nachgewiesen werden kann, kann der betroffene Bevollmächtigte durch den Versammlungsleiter gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen werden. Der Bevollmächtigte und der Vollmachtgeber sind dann jedoch verpflichtet, den Nachweis nachträglich zu führen.

Soweit es sich bei diesen Bevollmächtigten nicht um Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere eine Aktionärsvereinigung handelt, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 AktG der Textform. Die Satzung der Small & Mid Cap Investmentbank AG bestimmt hierzu keine Erleichterung.

Soweit die Vollmacht auf Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere auch auf eine Vereinigung von Aktionären, gestellt ist, gilt § 135 AktG. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Small & Mid Cap Investmentbank AG verarbeitet als „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die Small & Mid Cap Investmentbank AG diese Daten nicht von den Aktionären und/​oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die Small & Mid Cap Investmentbank AG.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Small & Mid Cap Investmentbank AG verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Small & Mid Cap Investmentbank AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (z.B. Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis, vgl. § 129 Abs. 4 AktG).

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.

Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der Small & Mid Cap Investmentbank AG geltend machen:

Small & Mid Cap Investmentbank AG
Barer Str. 7
80333 München
Fax: +49 (0)89 54 54 388 – 20
kontakt@smc-investmentbank.de

Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.

 

München, im August 2021

Small & Mid Cap Investmentbank AG

Der Vorstand

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