Energiekontor AG: Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der Energiekontor – WSB – GmbH mit der Energiekontor AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Energiekontor AG

Bremen

Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung
der Energiekontor – WSB – GmbH mit der Energiekontor AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die Energiekontor AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Energiekontor – WSB – GmbH mit Sitz in Bremerhaven als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 iVm. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Da das Stammkapital der Energiekontor – WSB – GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der Energiekontor AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Energiekontor AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Energiekontor – WSB – GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der Energiekontor AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der Energiekontor AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Energiekontor AG erreichen, jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Energiekontor – WSB – GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Energiekontor AG ist entbehrlich, da der Energiekontor AG sämtliche Geschäftsanteile an der Energiekontor – WSB – GmbH gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG.

Ab dem 3.08.2021 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Energiekontor AG, Mary-Somerville-Str. 5, 28359 Bremen, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Energiekontor AG und der Energiekontor – WSB – GmbH zur Einsicht der Aktionäre der Energiekontor AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Energiekontor AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

Bremen, den 03.08.2021

Peter Szabo                Günter Eschen

als vertretungsberechtigter Vorstand der Energiekontor AG

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