Ceritech AGMannheimISIN: DE000A14KD98Einladung zur HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 der Ceritech AG |
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Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
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4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
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5. |
Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands in § 2 der Satzung Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll geändert werden. Vorstand und Aufsichtsrat
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6. |
Beschlussfassung über Wahl zum Aufsichtsrat Mit Beschluss vom 26. Juli 2021 hat das Amtsgericht Mannheim – Registergericht – Herrn Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Jörg Reichert, Diplom-Geologe, wohnhaft: Leipzig mit Wirkung zur Beendigung der für den 21. September 2021 einberufenen ordentlichen |
Teilnahmebedingungen
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die
ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 als Hauptversammlung
mit physischer Präsenz der Aktionäre der Gesellschaft oder ihrer Bevollmächtigten
abzuhalten, jedoch die Einberufungsfrist zu verkürzen, und zwar aufgrund von § 1 Abs.
3 Satz 1 des auf Grundlage des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, das zuletzt durch Art. 11 des
Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung
pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht
sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 geändert wurde.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am
Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die
sich bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet
haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Adresse bis spätestens
zum Ablauf des Dienstags, den 14. September 2021, zugehen:
Ceritech AG |
Umschreibungen im Aktienregister finden ab Mittwoch, den 15. September 2021, bis zum
Ablauf der Versammlung nicht statt.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
seiner Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte
Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution
oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise
eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit
dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Gegenanträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG sind ausschließlich an folgende
Adresse zu richten:
Ceritech AG |
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Rechtzeitig
innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene,
ordnungsgemäße Gegenanträge werden im Internet unter
http://www.ceritech.com
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Ceritech AG verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte)
auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener
Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zwingend erforderlich.
Für die Verarbeitung ist die Ceritech AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Ceritech AG, welche ggf. zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der Ceritech AG nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der Ceritech AG.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Rechte können Sie gegenüber der Ceritech AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
info@ceritech.com
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Ceritech AG
Q 7, 24
68161 Mannheim
Telefax: (0621) 490 817 22
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Mannheim, im August 2021
Ceritech AG
Der Vorstand