Odeon Film AG
München
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG über
die Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass zwei Aktionäre Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und hilfsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) gegen die folgenden auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2021 gefassten Beschlüsse erhoben haben:
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Der unter Tagesordnungspunkt 3 gefasste Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020. |
Die Klagen sind vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 10278/21 anhängig.
München, im August 2021
Odeon Film AG
Der Vorstand
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