FPB Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG Berichtigung der Veröffentlichung vom 01.09.2021

FPB Holding Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Bekanntmachung der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Stora Enso Paper GmbH mit Sitz in Düsseldorf hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an der FPB Holding Aktiengesellschaft gehört.

Ferner hat uns die Stora Enso Paper Oy mit Sitz in Helsinki, Finnland, gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) an der FPB Holding Aktiengesellschaft gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Stora Enso Paper GmbH gehaltenen Aktien zugerechnet werden.

Schließlich hat uns die Stora Enso Oyj mit Sitz in Helsinki, Finnland, gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) an der FPB Holding Aktiengesellschaft gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die der Stora Enso Paper Oy gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechneten Aktien, die unmittelbar von der Stora Enso Paper GmbH gehalten werden, zugerechnet werden.

 

Düsseldorf, im August 2021

FPB Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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