FPB Holding Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Bekanntmachung der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die Stora Enso Paper GmbH mit Sitz in Düsseldorf hat uns gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an der FPB Holding Aktiengesellschaft gehört.
Ferner hat uns die Stora Enso Paper Oy mit Sitz in Helsinki, Finnland, gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) an der FPB Holding Aktiengesellschaft gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Stora Enso Paper GmbH gehaltenen Aktien zugerechnet werden.
Schließlich hat uns die Stora Enso Oyj mit Sitz in Helsinki, Finnland, gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) an der FPB Holding Aktiengesellschaft gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die der Stora Enso Paper Oy gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechneten Aktien, die unmittelbar von der Stora Enso Paper GmbH gehalten werden, zugerechnet werden.
Düsseldorf, im August 2021
FPB Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand