Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft: Bezugsangebot

Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 108617

Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

Die Hauptversammlung der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft (im Folgenden auch die „Gesellschaft“) hat am 07.07.2021 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von 18.445.196,00 EUR um bis zu 10.403.468,00 EUR auf bis zu 28.848.664,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 200.067 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) zu erhöhen.

Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von 999,67 EUR pro Aktie ausgegeben. Sie sind ab dem 01.01.2021 zum Gewinnbezug berechtigt.

Die Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zum Bezug angeboten. Bruchteile von Aktien können nicht bezogen werden. Das heißt das Verhältnis beträgt 354.715 : 200.067, so dass ein Aktionär für ca. 1,77298 gehaltene Aktien ein rechnerisches Bezugsrecht auf eine neue Aktie erhält.

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

Der Bezugspreis ist spätestens am 22.09.2021 zu entrichten, und zwar durch Einzahlung bzw. Überweisung auf das Konto Nr. 96020995 „SONDERKONTO KAPITALERHÖHUNG“ der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft bei der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, IBAN DE26 5005 0000 0096 0209 95, BIC HELADEFF.

Auf jede der Einlagen sind vor der Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister 100 % in bar zu leisten.

Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihr Bezugsrecht durch Abgabe eines Zeichnungsscheins auszuüben. Der Zeichnungsschein kann zur Vermeidung des Ausschlusses nur in der Zeit vom

07.09.2021 [Datum der Bekanntmachung des Bezugsangebots]
bis zum 22.09.2021 [mindestens zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsangebots]

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden. Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre durch die Gesellschaft übermittelt. Ausgefüllte Zeichnungsscheine, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.

Bezugsstelle ist die Gesellschaft.

Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von 999,67 EUR je neuer Bezugsanmeldung spätestens bis zum 22.09.2021 auf das vorgenannte Konto eingezahlt worden ist.

Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang des ausgefüllten Zeichnungsscheines sowie des Bezugspreises bei der vorgenannten Stelle.

Soweit ein Aktionär seine Bezugsrechte nicht vollständig ausübt, werden die nicht bezogenen neuen Aktien dem jeweils anderen Aktionär durch den Vorstand zum Ausgabebetrag zum Nachbezug angeboten.

Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung soll bis zum 07.01.2022 erfolgen, da der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals andernfalls ungültig wird.

Das Bezugsangebot steht daher unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft. Die Aktionäre der Gesellschaft werden darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass die Handelsregistereintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen nicht oder nicht bis zum 07.01.2022 erfolgt und die daraus hervorgehenden neuen Aktien nicht entstehen, die Gesellschaft berechtigt ist, das Bezugsangebot rückabzuwickeln.

Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft werden die Neuen Aktien verbrieft, die bei der Gesellschaft hinterlegt werden. Die Lieferung der neuen Aktien erfolgt nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft und Herstellung der neuen Aktien.

 

Frankfurt, den 7. September 2021

Der Vorstand

Michael Bentlage                Dr. Holger Sepp                Robert Sprogies

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