OTI Greentech AG: Ordentliche Hauptversammlung 2021 – Absetzung des Tagesordnungspunktes 5

OTI Greentech AG

Berlin

– WKN A2TSL2 –

Ordentliche Hauptversammlung 2021
Absetzung des Tagesordnungspunktes 5

Zur Tagesordnung der auf den 10. September 2021 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung 2021 der OTI Greentech AG hatte die Aktionärin Albrech & Cie. Vermögensverwaltung AG die Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangt. Infolgedessen wurde die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 5 „Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft und ausgewählten Führungskräften innerhalb der Gruppe im Rahmen eines Aktienoptionsplans und gleichzeitige Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital II/​2021) sowie entsprechende Satzungsänderung“ ergänzt, was am 19. August 2021 im Bundesanzeiger bekanntgemacht wurde.

Die Aktionärin Albrech & Cie. Vermögensverwaltung AG hat ihr vorgenanntes Verlangen am 3. September 2021 zurückgenommen und darum gebeten, den Tagesordnungspunkt 5 von der Tagesordnung abzusetzen. Der Vorstand hat daraufhin beschlossen, den oben genannten Tagesordnungsunkt 5 von der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. September 2021 abzusetzen.

Berlin, im September 2021

OTI Greentech AG

Der Vorstand

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