Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft: Hinweis über die Verschmelzung der Augsburger Investment Services GmbH auf die Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft gemäß § 62 UmwG

Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft

Augsburg

Hinweis über die Verschmelzung der Augsburger Investment Services GmbH
auf die Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft gemäß § 62 UmwG

Die Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg (AG Augsburg; HRB 30002) beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen der Augsburger Investment Services GmbH mit Sitz in Augsburg (AG Augsburg; HRB 27512), an der die Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft das gesamte Stammkapital hält, als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Absatz 1 Nr. 1 i.V. m. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen.

Da die Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft als übernehmender Rechtsträger an der Augsburger Investment Services GmbH das gesamte Stammkapital hält, ist sowohl der Beschluss der Hauptversammlung der Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag gem. § 62 Absatz 1 Satz 1 UmwG als auch der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Augsburger Investment Services GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag gem. § 62 Absatz 4 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Infolgedessen ist auch die Einberufung der Hauptversammlung der Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Mangels anderweitiger Regelungen in der Satzung der Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft können jedoch Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Absatz 2 UmwG).

Von dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung an liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft, Maximilianstraße 38, 86150 Augsburg, der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft und der Augsburger Investment Services GmbH zur Einsicht aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

Da sich alle Anteile der übertragenden Augsburger Investment Services GmbH in der Hand der Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft befinden bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (§ 8 Absatz 3 Satz 1 HS 2, § 9 Absatz 2 und 3, § 12 Absatz 3, § 60 Absatz 1 UmwG).

Augsburg, im September 2021

Fürst Fugger Privatbank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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