HanseYachts AG: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

HanseYachts AG

Greifswald

WKN: A0KF6M; A3H21X
ISIN: DE000A0KF6M8; DE000A3H21X7

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG –
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

Die ordentliche Hauptversammlung der HanseYachts AG in Greifswald (die „Gesellschaft“) hat am 23. November 2021 – unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien – beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 22. November 2026 eigene Aktien – nach Maßgabe der Bestimmungen des am 15. Oktober 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 6 der Tagesordnung – zu erwerben und diese zu verwenden. Das Andienungsrecht der Aktionäre beim Erwerb kann ausgeschlossen werden. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet werden. Die Aktien können auch eingezogen werden.

 

Greifswald, im November 2021

HanseYachts AG

Der Vorstand

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