SM Beteiligungs Aktiengesellschaft: Einladung zur Hauptversammlung

SM Beteiligungs Aktiengesellschaft i.A.

Sindelfingen

ISIN DE000A1MBDD7

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Dienstag, den 25. Januar 2022 um 9:00 Uhr, Einlass ab 8:30 Uhr,

im Stuttgart Marriott Hotel Sindelfingen,
Mahdentalstraße 68, 71065 Sindelfingen,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage der Liquidationsschlussbilanz für den Abwicklungszeitraum vom 01.01.2020 bis zum 03.09.2020 sowie des erläuternden Berichts des Abwicklers nebst Berichts des Aufsichtsrats und Vorlage der Schlussrechnung vom 9.12.2021 über den Abschluss der Liquidation

Die vorstehenden Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden diese jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich übersandt. Darüber sind die Unterlagen auf der Internetseite des Unternehmens unter der Webadresse

https:/​/​www.smw-ag.de/​beteiligungen/​sm-beteiligungs-ag-i-a/​

zugänglich.

2.

Beschlussfassung über die Feststellung der Liquidationsschlussbilanz für den Abwicklungszeitraum vom 01.01.2020 bis zum 03.09.2020

Da die SM Beteiligungs AG i.A. durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.10.2018 aufgelöst wurde, obliegt die Feststellung der Liquidationsschlussbilanz der Hauptversammlung.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Liquidationsschlussbilanz für den Abwicklungszeitraum vom 01.01.2020 bis zum 03.09.2020 entsprechend dem vorgelegten Entwurf festzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Billigung der Schlussrechnung vom 9.12.2021

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Schlussrechnung vom 9.12.2021 entsprechend dem vorgelegten Entwurf zu billigen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 9.12.2021

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 9.12.2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 9.12.2021

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 9.12.2021 Entlastung zu erteilen.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf den 4. Januar 2022, 00:00 Uhr, zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag; im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 18. Januar 2022 unter folgender Adresse zugehen:

SM Beteiligungs Aktiengesellschaft i.A.
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
E-Mail: smb@smw-ag.de

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Schriftform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen. Anfragen, Mitteilungen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

SM Beteiligungs Aktiengesellschaft i.A.
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
E-Mail: smb@smw-ag.de

Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Homepage des Unternehmens im Internet unter der Webadresse

https:/​/​www.smw-ag.de/​beteiligungen/​sm-beteiligungs-ag-i-a/​

zugänglich.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 2.600.000 Euro, das in 2.600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt ist. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien, somit sind 2.600.000 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.

Am Veranstaltungsort geltende Corona-Schutzregeln (ohne Gewähr der Richtigkeit):

Mit Stand vom 9. Dezember 2021 gilt behördlicherseits für den Besuch der Hauptversammlung die sog. 2G-Regelung, d.h. Zutritt zum Veranstaltungsort haben nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Zur zusätzlichen Vorlage eines negativen Testergebnisse eines Corona-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) sind darüber hinaus diejenigen Personen aus diesem Personenkreis verpflichtet, deren letzte Impfung oder Genesung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mehr als sechs Monate zurückliegt.

 

Sindelfingen, 9. Dezember 2021

Reinhard Voss
Abwickler

 

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