Nagel Logistik + Beteiligungs AG: Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 97 Abs. 1 AktG

Nagel Logistik + Beteiligungs AG

Versmold

Amtsgericht Gütersloh, HRB 12549

Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 97 Abs. 1 AktG

Die Nagel Logistik + Beteiligungs GmbH mit Sitz in Versmold ist mit der Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh vom 16. Dezember 2021 durch Formwechsel in die Rechtsform der Aktiengesellschaft mit der Firma Nagel Logistik + Beteiligungs AG umgewandelt worden.

Bei der Nagel Logistik + Beteiligungs AG wurde erstmals ein Aufsichtsrat gebildet. Nach Ansicht des Vorstands setzt sich der Aufsichtsrat der Nagel Logistik + Beteiligungs AG gemäß §§ 95 Abs. 1 S. 1, 96 Abs. 1 Alt. 6, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit Ziffer 8.1 der Satzung der Nagel Logistik + Beteiligungs AG aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die drei Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre wurden gemäß § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 AktG im Rahmen des Beschlusses über den Formwechsel bestellt.

Der Aufsichtsrat wird nach den vorgenannten Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 197 Satz 3 UmwG in Verbindung mit §§ 31 Abs. 3, 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht (Landgericht Bielefeld) anrufen.

 

Versmold, 28. Dezember 2021

Nagel Logistik + Beteiligungs AG

Der Vorstand

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