MVV Energie AG: Ordentliche Hauptversammlung

MVV Energie AG

Mannheim

ISIN DE000A0H52F5

Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

ordentlichen Hauptversammlung

am

Freitag, dem 11. März 2022, um 10.00 Uhr

herzlich eingeladen.

Die ordentliche Hauptversammlung wird auf der Grundlage von Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 in der Fassung vom 10. September 2021 (COVID-19-Gesetz) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der durch die Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) durchgeführt. Nähere Informationen dazu finden Sie in dieser Einladung bei den Hinweisen und Teilnahmebedingungen.

Ort der Hauptversammlung ist das Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MVV Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September 2021, des zusammengefassten Lageberichts für die MVV Energie AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB. Die Unterlagen sind über unsere Internetseite

www.mvv.de/​investoren

zugänglich und werden auch in der virtuellen Hauptversammlung näher erläutert werden.

Der Aufsichtsrat der MVV Energie AG hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt, eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist mithin nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 30. September 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 69.202.135,80 Euro in seiner vollen Höhe zur Ausschüttung zu bringen, was einer Dividende in Höhe von 1,05 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie entspricht.

Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am Mittwoch, dem 16. März 2022, zur Auszahlung fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Bilanzprüfungsausschusses – vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

Hinweise zur Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 Absatz 1, Absatz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) beschlossen, die Hauptversammlung der MVV Energie AG am Freitag, dem 11. März 2022, als rein virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der durch die Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter) durchzuführen.

Die virtuelle Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Mitglieder des Vorstands – mit Ausnahme des Vorsitzenden des Vorstands, der verhindert ist – sowie ggfls. weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats, des Weiteren der durch die Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie einer mit der Niederschrift der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Notarin im Congress Center Rosengarten in Mannheim statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu den nachfolgenden Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre.

Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre daher auch in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, einschließlich des Stimm- und Fragerechts, sind ausschließlich diejenigen am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte berechtigt, die sich für die virtuelle Hauptversammlung rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Ein Formular zur Anmeldung findet sich in den Unterlagen, die den Aktionärinnen und Aktionären übersandt werden.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor dem Tag der virtuellen Hauptversammlung, mithin spätestens am

Freitag, dem 4. März 2022, 24.00 Uhr,

unter der nachfolgend angegebenen Adresse in Textform zugehen:

Hauptversammlung MVV Energie AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
anmeldestelle@computershare.de

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionärinnen und Aktionären auch die Möglichkeit an, sich online über das Aktionärsportal der Gesellschaft, das sie unter der Internetadresse

www.mvv.de/​investoren

erreichen, zur virtuellen Hauptversammlung anzumelden. Die hierfür benötigten Zugangsdaten sowie weitere Hinweise zur Nutzung werden den im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionären mit der Einladung zugesandt.

Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular, das auch für die Vollmachtserteilung und die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter genutzt werden kann, sowie online im Aktionärsportal. Im Portal ist zusätzlich zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter auch die Abgabe von Briefwahlstimmen im Wege elektronischer Kommunikation möglich.

Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG Rechte und Pflichten aus Aktien nur für und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt danach auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der virtuellen Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.

Bitte beachten Sie, dass Aufträge zu Umschreibungen im Aktienregister, die in dem Zeitraum vom 5. März 2022 bis einschließlich 11. März 2022 eingehen, erst mit Wirkung nach der virtuellen Hauptversammlung verarbeitet und berücksichtigt werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) ist daher der 4. März 2022, 24.00 Uhr. Es wird daher gebeten, Umschreibeanträge rechtzeitig zu stellen.

Mit einer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung geht für die betroffenen Aktien indes keine Sperre für deren Veräußerbarkeit einher. Aktionärinnen und Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen.

Unterlagen zur virtuellen Hauptversammlung

Von dem Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung an werden die unter Tagesordnungspunkt 1 aufgeführten Unterlagen unter der Internetadresse

www.mvv.de/​investoren

zugänglich gemacht.

Unter der genannten Internetadresse erhalten Aktionärinnen und Aktionäre zudem die Informationen nach § 124a AktG. Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht und die Stimmabgabe mittels Briefwahl für die virtuelle Hauptversammlung verwendet werden können, werden den Aktionärinnen und Aktionären direkt auf dem Postwege übermittelt.

Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung

Die virtuelle Hauptversammlung wird für alle Aktionärinnen und Aktionäre vollständig in Bild und Ton im Aktionärsportal live übertragen. Alle weiteren Zuschauer/​-innen und Zuhörer/​-innen können ebenfalls die vollständige virtuelle Hauptversammlung über einen von der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Live-Stream unter

www.mvv.de/​investoren

verfolgen.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um Beachtung, dass die Gesellschaft keine Gewähr für eine technisch ungestörte Übertragung im Internet übernehmen kann. Wir empfehlen den Aktionärinnen und Aktionäre daher, frühzeitig von den in dieser Einladung genannten Teilnahmemöglichkeiten, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.

Ausübung des Stimmrechts

Da die teilnahmeberechtigten Aktionärinnen und Aktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, können sie das Stimmrecht nur

durch elektronische Briefwahl oder

durch Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

– wie nachfolgend im Einzelnen erläutert – ausüben. Eine elektronische Online-Teilnahme im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG bietet die Gesellschaft ihren Aktionärinnen und Aktionären nicht an.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation

Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl abgeben. Auch insoweit gilt, dass zur Ausübung des Stimmrechts mittels Briefwahl nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt sind, die sich fristgerecht bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl erfolgt ausschließlich unter Nutzung des Aktionärsportals auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mvv.de/​investoren

und ist einschließlich einer etwaigen Änderung von Stimmabgaben über das Aktionärsportal bis zum Ende der Abstimmung möglich. Der Versammlungsleiter wird den maßgeblichen Zeitpunkt rechtzeitig ankündigen.

Bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen sowie sonstige von Aktionärinnen und Aktionären Bevollmächtigte können sich ebenfalls der Möglichkeit der elektronischen Briefwahl nach Maßgabe der vorgenannten Regelungen bedienen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionärinnen und Aktionären, die sich fristgerecht bei der Gesellschaft angemeldet haben, an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

Zur Vollmachtserteilung und zur Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann das mit dem Einladungsschreiben übersandte Formular verwendet werden und muss spätestens bis

Donnerstag, dem 10. März 2022, 24.00 Uhr,

bei der Gesellschaft unter der Adresse

Hauptversammlung MVV Energie AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
anmeldestelle@computershare.de

zugegangen sein.

Alternativ können diese Erklärungen elektronisch unter Nutzung des Aktionärsportals auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mvv.de/​investoren

übermittelt werden.

Vollmachtserteilungen und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter einschließlich der Änderung von Weisungen sind über das Aktionärsportal bis zum Ende der Abstimmung möglich. Der Versammlungsleiter wird den maßgeblichen Zeitpunkt rechtzeitig ankündigen.

Auch bei einer schriftlichen Bevollmächtigung und Weisungserteilung der Stimmrechtsvertreter mittels des mit dem Einladungsschreiben übersandten Formulars ist eine Änderung der Stimmabgabe noch nach Ablauf der vorgenannten Frist über das Aktionärsportal bis zum Ende der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung möglich.

Bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen sowie sonstige von Aktionärinnen und Aktionären Bevollmächtigte können sich ebenfalls der Möglichkeit der Bevollmächtigung und Weisungserteilung der Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der vorgenannten Regelungen bedienen.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen ausüben. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine oder keine eindeutige Weisung vorliegen, sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter insoweit nicht zur Stimmrechtsausübung befugt und werden sich im Falle einer Abstimmung der Stimme enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Neben der Stimmabgabe per Briefwahl und durch Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft durch die Aktionärinnen und Aktionäre selber können diese ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Das Anmeldeerfordernis bleibt unberührt.

Bitte beachten Sie, dass auch Bevollmächtigte das Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung nur durch elektronische Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter, wie zuvor beschrieben, ausüben können.

Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung einer Vollmacht, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, deren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf sind spätestens bis zum

Donnerstag, dem 10. März 2022, 24.00 Uhr,

an folgende Adresse zu übermitteln:

Hauptversammlung MVV Energie AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
anmeldestelle@computershare.de

Bitte nutzen Sie für die Erteilung der Vollmacht das mit dem Einladungsschreiben übersandte Formular. Vollmachten können darüber hinaus über das Aktionärsportal bis zum Ende der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erteilt werden.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich in einem der vorgenannten Fälle mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Weitere Informationen zur Anmeldung und zur Erteilung von Vollmachten sowie die entsprechenden Formulare für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht und zur Nutzung des Aktionärsportals finden sich in den Unterlagen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionären übersandt werden.

Fragerecht für Aktionärinnen und Aktionäre

Das Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre ist nach dem COVID-19-Gesetz eingeschränkt. Zur virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben das Recht,

bis Mittwoch, dem 9. März 2022, 24.00 Uhr,

über das Aktionärsportal Fragen bei der Gesellschaft einzureichen.

In Einklang mit Artikel 2 § 1 Absatz 2 Satz 2 des COVID-19-Gesetzes entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Der Vorstand behält sich insofern insbesondere vor, eingereichte Fragen einzeln oder mehrere Fragen zusammengefasst zu beantworten.

Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen ist der Vorstand berechtigt, die Auskunft zu verweigern. Diese Voraussetzungen werden auf der Internetseite

www.mvv.de/​investoren

näher erläutert.

Um den Aktionärinnen und Aktionären zu ermöglichen, sich bei ihren Fragen an dem Bericht des Vorstands zu orientieren, wird die Gesellschaft am 25. Februar 2022 Eckpunkte zum Bericht des Vorstands auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu richten:

MVV Energie AG
– Vorstand –
Luisenring 49
68159 Mannheim

Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor dem Tag der virtuellen Hauptversammlung, mithin bis

Dienstag, dem 8. Februar 2022, 24.00 Uhr,

zugegangen sein. Später zugegangene Verlangen können nicht berücksichtigt werden.

Ergänzungsverlangen werden zudem nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind.

Die Antragsteller müssen, um das Ergänzungsverlangen wirksam stellen zu können, die Mindestaktienzahl bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag oder, wenn die Gesellschaft dem Verlangen nicht entspricht und die Antragsteller um gerichtliche Entscheidung nachsuchen, bis zur Entscheidung des Gerichts halten.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre können Anträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und von Abschlussprüfern unterbreiten. Anträge von Aktionärinnen und Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu senden:

MVV Energie AG
Konzernrecht, -Compliance und Materialwirtschaft
Luisenring 49
68159 Mannheim
Hauptversammlung2022@mvv.de

Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Absatz 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens der Aktionärin beziehungsweise des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

www.mvv.de/​investoren

zugänglich, wenn ihr Gegenanträge spätestens 14 Tage vor dem Tag der virtuellen Hauptversammlung, mithin bis zum

Donnerstag, dem 24. Februar 2022, 24.00 Uhr,

mit Begründung bei oben genannter Adresse zugegangen sind.

In § 126 Absatz 2 AktG werden Gründe aufgeführt, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese Gründe werden auf der oben genannten Internetseite näher beschrieben.

Für Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären gelten die vorstehenden Sätze entsprechend, diese brauchen jedoch nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Abschlussprüfer beziehungsweise bei einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.

Fristgerecht unter der vorgenannten Anschrift bei der Gesellschaft zugegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, sofern die Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären übersendet wurden, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben.

Möglichkeit zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung

Aktionärinnen und Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, haben während der Dauer der Hauptversammlung die Möglichkeit, über das Aktionärsportal Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung einzulegen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 168.721.397,76 Euro. Es ist eingeteilt in 65.906.796 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Sämtliche 65.906.796 Stückaktien sind im Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung teilnahme- und stimmberechtigt.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Informationen zum Datenschutz

MVV Energie AG (Luisenring 49, 68159 Mannheim) verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Aktionärinnen und Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Aktien von MVV Energie AG sind Namensaktien. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung der MVV Energie AG und die Führung des Aktienregisters rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 (1) Satz 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 118 ff. sowie i.V.m. § 67 AktG. Soweit die Aktionärinnen und Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält MVV Energie AG diese in der Regel von der Depotbank des Aktionärs.

Soweit von Teilnehmern, die vor der virtuellen Hauptversammlung Fragen einreichen oder Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung erklären, personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung zudem Artikel 6 (1) Satz 1 lit. f) DSGVO.

In unserem Aktionärsportal verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur für die Zwecke, für die Sie uns die Daten zur Verfügung stellen, also zum Beispiel für die Registrierung und Anmeldung am Aktionärsportal selbst, für die Dokumentation Ihrer Online-Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, für die Dokumentation über Ihre mittels Vollmacht erfolgende Vertretung in der virtuellen Hauptversammlung durch den jeweils Bevollmächtigten und Ihrer gegebenenfalls erteilten Weisungen oder die Ausübung seiner Stimmen per Briefwahl, für eine Kontaktaufnahme bei Kontakt- und Serviceanfragen oder um Ihnen Zugang zu bestimmten Informationen zu verschaffen.

MVV Energie AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionärinnen und Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionärinnen und Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionärinnen und Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Artikel 6 (1) Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet, steht den Aktionärinnen und Aktionären unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht zu.

Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionärinnen und Aktionäre den Datenschutzbeauftragten der MVV Energie AG unter: MVV Energie AG, Datenschutzbeauftragter, Luisenring 49, 68159 Mannheim, datenschutz@mvv.de.

Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Aktionärinnen und Aktionäre und Aktionärsvertreter auf der Internetseite der MVV Energie AG unter

www.mvv.de/​investoren

Die Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung am 11. März 2022 ist durch Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im Bundesanzeiger am 28. Januar 2022 bekannt gemacht.

Der Inhalt der Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere nach § 124a AktG zugänglich zu machende Informationen im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mvv.de/​investoren

zugänglich. Nach der virtuellen Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der gleichen Internetadresse bekanntgegeben.

Das abgelaufene Geschäftsjahr, endend am 30. September 2021, wird in den Beschlussvorschlägen als „Geschäftsjahr 2021“, das laufende Geschäftsjahr, endend am 30. September 2022, als „Geschäftsjahr 2022“ bezeichnet.

 

Mannheim, im Januar 2022

MVV Energie AG

Der Vorstand

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