Tin International AG: Ordentliche Hauptversammlung

Tin International AG

Leipzig

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, den 15. März 2022, um 11:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der

Deutsche Rohstoff AG, Q 7, 24, 68161 Mannheim,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 der Tin International
AG und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung um bis zu EUR 237.647,00 gegen Bareinlagen

a.

Das Grundkapital der Gesellschaft, auf das keine Einlagen ausstehen, wird gegen Bareinlage
von derzeit EUR 475.294,00 um bis zu EUR 237.647,00 auf bis zu EUR 712.941,00 durch
Ausgabe von bis zu Stück 237.647 neuen, auf den Namen lautenden Aktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 je
Aktie erhöht.

b.

Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 4,50 je Stückaktie, mithin zu einem
Gesamtausgabebetrag von bis zu EUR 1.069.411,50 ausgegeben. Die neuen Aktien werden
in einer Globalurkunde verbrieft.

c.

Die neuen Aktien sind vom 01. Januar 2022 an gewinnanteilsberechtigt.

d.

Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 2:1 zum unmittelbaren
Bezug anzubieten. Jeder Aktionär ist somit berechtigt, für zwei alte Aktien eine neue
Aktie zu beziehen. Es ist jedoch nur ein Bezug von ganzen neuen Aktien oder ein Vielfaches
davon möglich; ein Bezug auf Bruchteilen einer Aktie ist hingegen nicht möglich. Die
Bezugsfrist wird drei Wochen betragen und beginnt mit der Bekanntmachung des Bezugsangebots
(„Bezugsfrist“). Das Bezugsrecht ist unter Benutzung der von der Gesellschaft zur
Verfügung zu stellenden Vordrucken für die Bezugserklärung und die Zeichnungsscheine
auszuüben. Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis)
von EUR 4,50 je neuer Aktie bei der Bezugsanmeldung, spätestens jedoch bis zum Ende
der Bezugsfrist auf das von der Gesellschaft zu benennende Konto der Gesellschaft
gezahlt wird. Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei. Ein Bezugsrechtshandel
ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst.

e.

Soweit die Aktionäre ihre Bezugsrechte nicht ausüben, können Aktionäre über ihr Bezugsrecht
hinaus bis zum Datum die nicht von den Aktionären gezeichneten Aktien zu den Ausgabebedingungen
unter Ausschluss eines öffentlichen Angebotes im Rahmen einer Privatplatzierung zeichnen
und beziehen. Der Vorstand wird ermächtigt, hierbei Zeichnungen und Bezugserklärungen
von Aktionären – untereinander im Verhältnis ihres Bestands an alten Aktien – vor
Zeichnungen und Bezugserklärungen von Dritten zu berücksichtigen und den Aktionären
das Ergebnis der Zuteilung mitzuteilen. Der Vorstand ist berechtigt, sich die Annahme
oder Ablehnung von Zeichnungen und Bezugserklärungen Dritter vorzubehalten.

f.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung der
Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Teilnahmebedingungen

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die
außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft als Hauptversammlung mit physischer
Präsenz der Aktionäre der Gesellschaft oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten, jedoch
die Einberufungsfrist zu verkürzen, und zwar aufgrund von § 1 Abs. 3 Satz 1 des auf
Grundlage des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, das zuletzt durch Art. 15 des Aufbauhilfegesetzes
2021 vom. 10. September 2021 entsprechend angepasst wurde.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am
Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die
sich bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet
haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Adresse bis spätestens
zum Ablauf des Dienstages, den 8. März 2022, zugehen:

 

Tin International AG
Tieckstr. 3
04275 Leipzig
Telefax: +49 341 24861180
E-Mail: info@tin-international.com

Umschreibungen im Aktienregister finden ab Mittwoch, den 9. März 2022, bis zum Ablauf
der Versammlung nicht statt.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
seiner Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte
Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution
oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise
eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit
dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Gegenanträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG sind ausschließlich an folgende
Adresse zu richten:

 

Tin International AG
Tieckstr. 3
04275 Leipzig
Telefax: +49 341 24861180
E-Mail: info@tin-international.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Rechtzeitig
innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene,
ordnungsgemäße Gegenanträge werden im Internet unter

http:/​/​www.tin-international.com

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Tin International AG verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte)
auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogenen
Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zwingend erforderlich.
Für die Verarbeitung ist die Tin International AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Tin International AG, welche ggf. zum Zwecke der Ausrichtung
der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Tin International AG nur
solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Tin International
AG.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Rechte können Sie gegenüber der Tin International AG unentgeltlich über die
E-Mail-Adresse

 

info@tin-international.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

scrollen

Tin International AG
Tieckstr. 3
04275 Leipzig
Telefax: +49 341 24861180

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Leipzig, im Januar 2022

Tin International AG

Der Vorstand

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