Tin International AG
Leipzig
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 15. März 2022, um 11:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der
Deutsche Rohstoff AG, Q 7, 24, 68161 Mannheim,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
Teilnahmebedingungen
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die
außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft als Hauptversammlung mit physischer
Präsenz der Aktionäre der Gesellschaft oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten, jedoch
die Einberufungsfrist zu verkürzen, und zwar aufgrund von § 1 Abs. 3 Satz 1 des auf
Grundlage des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, das zuletzt durch Art. 15 des Aufbauhilfegesetzes
2021 vom. 10. September 2021 entsprechend angepasst wurde.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am
Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die
sich bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet
haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Adresse bis spätestens
zum Ablauf des Dienstages, den 8. März 2022, zugehen:
Umschreibungen im Aktienregister finden ab Mittwoch, den 9. März 2022, bis zum Ablauf
der Versammlung nicht statt.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
seiner Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte
Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution
oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise
eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit
dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Gegenanträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG sind ausschließlich an folgende
Adresse zu richten:
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Rechtzeitig
innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene,
ordnungsgemäße Gegenanträge werden im Internet unter
http://www.tin-international.com
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Tin International AG verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte)
auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogenen
Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zwingend erforderlich.
Für die Verarbeitung ist die Tin International AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Tin International AG, welche ggf. zum Zwecke der Ausrichtung
der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Tin International AG nur
solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Tin International
AG.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Rechte können Sie gegenüber der Tin International AG unentgeltlich über die
E-Mail-Adresse
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Leipzig, im Januar 2022
Tin International AG
Der Vorstand
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