Der Gegenstand der Sacheinlagen ergibt sich aus Ziffer 1). Der Wert der Sacheinlagen
erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien oder den Wert
der dafür zu gewährenden Leistungen. Der genaue Wert, die Quelle der Bewertung sowie
die angewandte Bewertungsmethode ergeben sich aus dem Sachverständigengutachten vom
2. Februar 2022 des Gutachters
Herr Peter Wienand, Wirtschaftsprüfer von der Wienand Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Kleinostheim.
Der vom Bewertungsgutachter abgeleitete Patentwert ergibt eine Sachkapitaleinlage
von mindestens Euro 19.950.000,00. Der Sachverständige hält die vorgeschlagene Sachkapitaleinlage
in Höhe von bis zu Euro 19.950.000,00 für angemessen und für die Erreichung des geringsten
Ausgabebetrags für gewährleistet.
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