MeVis Medical Solutions AG – Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

MeVis Medical Solutions AG

Bremen

ISIN DE000A0LBFE4
WKN A0LBFE

Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der MeVis Medical
Solutions AG, Bremen, die am Mittwoch, den 23. März 2022, um 10:00 Uhr MEZ als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
stattfindet.

Die Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre live im Internet übertragen. Die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen
Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes
ist Caroline-Herschel-Str. 1, 28359 Bremen.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2021 sowie des Lageberichtes
für die MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2020/​2021 mit dem erläuternden
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) festgestellt.
Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

Die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung können ab dem Zeitpunkt der Einberufung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Unterlagen den Aktionären während der
Hauptversammlung unter der oben genannten Internetseite zugänglich gemacht und erläutert.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2020/​2021 (1. Oktober
2020 bis 30. September 2021) amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020/​2021 (1. Oktober
2020 bis 30. September 2021) amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2021/​2022 (1. Oktober 2021 bis 30. September 2022) zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU)
Nr. 537/​2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung)
erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte
ist und ihm keine Klausel der in Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
genannten Art auferlegt wurde.

Information zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Angesichts der weiterhin bestehenden Pandemie-Situation und ihrer ungewissen Entwicklung
hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung
nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-,
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, Bundesgesetzblatt I 2020 Nr.
14, S. 569), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
„Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
(Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021) vom 10. September 2021, Bundesgesetzblatt I
2021 Nr. 63, S. 4147 (nachfolgend „COVID-19-Gesetz“), erneut als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Eine
physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre am 23. März 2022 ab 10:00 Uhr
MEZ live im Internet unter

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen. Diese Übertragung
ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz
2 AktG.

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich zur
Hauptversammlung anmelden (siehe unten unter „Teilnahmebedingungen“). Für die Ausübung
ihrer Aktionärsrechte steht den Aktionären im Internet unter der Internetadresse

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

ein passwortgeschützter Internetservice zur Verfügung. Hierüber können sich die Aktionäre
(und ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren und den nachfolgenden
Bestimmungen unter anderem zur Hauptversammlung anmelden, ihr Stimmrecht per elektronischer
Briefwahl ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch
zu Protokoll erklären.

Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist eine
Zugangsberechtigung erforderlich. Einzelheiten hierzu finden sich unten im Abschnitt
„Teilnahmebedingungen“.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen
Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft.

Fragen der angemeldeten Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung,
d.h. bis spätestens zum 21. März 2022, 24:00 Uhr MEZ, im Wege elektronischer Kommunikation
in deutscher Sprache über den passwortgeschützten Internetservice unter

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

einzureichen. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Während
der Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von Aktionären, die ihr
Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 23. März
2022 bis zum Ende der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation über den passwortgeschützten
Internetservice unter

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zu Protokoll des Notars erklärt werden. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist
ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre
der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bei der Gesellschaft nicht später als
am 16. März 2022, 24:00 Uhr MEZ, angemeldet haben.

Die Anmeldung kann elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
oder in Textform erfolgen.

Anmeldung bei der Gesellschaft unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice

Aktionäre können sich bei der Gesellschaft elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren anmelden.

Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist eine
Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die spätestens am 2. März 2022, 00.00
Uhr MEZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen
Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) zusammen mit der Einladung zur virtuellen
Hauptversammlung zugesandt.

Anmeldung in Textform

Aktionäre können sich bei der Gesellschaft in Textform unter der folgenden Anschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden:

MeVis Medical Solutions AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 89 8896906-33
E-Mail: mevis@better-orange.de

Zur Erleichterung der Anmeldung in Textform wird den Aktionären, die spätestens am
2. März 2022, 00.00 Uhr MEZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind,
zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt.
Dieses Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zum Download bereit. Es kann zudem kostenfrei bei der Gesellschaft z. B. per E-Mail
unter

mevis@better-orange.de

angefordert werden.

Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet
wird, ist durch eindeutige Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich
anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum Beispiel durch die Nennung des vollständigen
Namens bzw. der vollständigen Firma des Aktionärs, der Anschrift und der Aktionärsnummer.
Die individuellen Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
werden diesen Aktionären nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft zugesandt.

Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag
der Hauptversammlung. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings in der
Zeit vom 17. März 2022, 0:00 Uhr MEZ, bis einschließlich zum Tag der Hauptversammlung
am 23. März 2022, 24:00 Uhr MEZ, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen.
Der für Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung maßgebliche Aktienbestand entspricht
somit Ihrem am 16. März 2022, 24:00 Uhr MEZ, im Aktienregister eingetragenen Aktienbestand.
Mit dem Umschreibungsstopp geht keine Sperre der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes einher.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und
sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. ein Kreditinstitut, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder
einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im
Fall der Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. Ist
ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien,
die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt
voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform; § 135 AktG bleibt hiervon unberührt.
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung
an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde)
ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem
zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen.

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft
erklärt werden. Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird
den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt.
Entsprechende Formulare stehen ferner unter

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zum Download bereit.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die Gesellschaft spätestens bis zum 22.
März 2022, 24:00 Uhr MEZ, unter der folgenden Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse

MeVis Medical Solutions AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 89 8896906-33
E-Mail: mevis@better-orange.de

übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs
bei der Gesellschaft.

Zudem kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice unter

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

bis zum Tag der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, geändert oder widerrufen
werden.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung selber können Vollmachten ausschließlich unter
Nutzung des unter

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice abgegeben, geändert oder widerrufen
werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten
auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten
Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den
vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen.
Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der
elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht
und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, an die
Weisungen der jeweiligen Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor oder
während der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
werden die Stimmrechte der Aktionäre nur entsprechend den ihnen von den Aktionären
erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung
befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Beschlussvorschlägen vorliegt.

Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind in Textform
zu übermitteln.

Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen
mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Es steht auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zum Download bereit.

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter kann postalisch, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens 22.
März 2022, 24.00 Uhr MEZ, an die folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse
erfolgen:

MeVis Medical Solutions AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 89 8896906-33
E-Mail: mevis@better-orange.de

Zudem können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung
von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 23. März
2022 zur Verfügung.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten
der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Stimmrechtsausübung durch Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen per Briefwahl elektronisch
unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren abgeben. Diese Möglichkeit der Briefwahl steht
bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 23. März 2022
zur Verfügung. Entsprechendes gilt für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe
durch Briefwahl.

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Absatz 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand gerichtet werden
und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 20. Februar
2022, 24:00 Uhr MEZ, unter folgender Adresse zugehen:

MeVis Medical Solutions AG
Vorstand
Caroline-Herschel-Straße 1
28359 Bremen

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Bei der Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekanntgemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Anträge, die bis zum 20. Februar 2022, 24:00 Uhr MEZ, zu nach § 122 Absatz 2 AktG
auf die Tagesordnung gesetzten oder zu setzenden Gegenständen ordnungsgemäß zugehen,
werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung
gestellt worden.

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

(§§ 126 Absatz 1, 127 AktG, § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz)

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung
oder Wahlvorschläge zu übersenden.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also
bis zum 8. März 2022, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag
gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt
der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:

MeVis Medical Solutions AG
Vorstand
Caroline-Herschel-Straße 1
28359 Bremen
Telefax: +49 421 22495-999
E-Mail: HV@mevis.de

Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß mit der Maßgabe,
dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich
zu machen sind, gelten gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Versammlung
gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär
ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Rechte der Aktionäre: Fragerecht (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz)

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis spätestens
zum 21. März 2022, 24:00 Uhr MEZ, wie oben im Abschnitt „Information zur Durchführung
der virtuellen Hauptversammlung“ beschrieben im Wege elektronischer Kommunikation
über den passwortgeschützten Internetservice unter

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

einzureichen, § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz. Während der virtuellen
Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Er kann insbesondere Fragen
und deren Beantwortung zusammenfassen, wenn ihm dies sinnvoll erscheint. Ein weitergehendes
Auskunftsrecht für Aktionäre besteht nicht.

Anzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 1.820.000 auf den Namen lautende
nennwertlose Aktien (Stückaktien) mit ebenso vielen Stimmen.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG sind alsbald nach der Einberufung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mevis.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zugänglich.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Wir, die MeVis Medical Solutions AG, verarbeiten bei der Anmeldung zur virtuellen
Hauptversammlung, der Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht sowie im Rahmen der Nutzung
des passwortgeschützten Internetservice und der Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung
als Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Ihre personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls die personenbezogenen Daten Ihrer
Vertreter (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart
der Aktien, Nummer der Anmeldebestätigung und Zugangsdaten zum passwortgeschützten
Internetservice (Zugangskennung und Passwort)). Unsere Aktien sind Namensaktien. Die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und
Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, für die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
sowie für die Verfolgung im Wege der elektronischen Zuschaltung und die Führung des
Aktienregisters rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 67, 118 ff. AktG sowie § 1 COVID-19
Gesetz. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die für die Organisation der virtuellen
Hauptversammlung erforderlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen
erfolgen (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO). Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen
Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhalten wir diese in der Regel von der
Depotbank des Aktionärs. Wir übertragen die virtuelle Hauptversammlung (§ 1 Absatz
2 Satz 1 COVID-19-Gesetz) im Internet.

Die von uns für die Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten
Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre bzw. der Aktionärsvertreter
ausschließlich nach unserer Weisung und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der MeVis Medical Solutions AG und
die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten
der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben und/​oder diese verarbeiten, sind verpflichtet,
diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von
Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die ihr Stimmrecht ausüben, im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter einsehbar (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG). Entsprechendes gilt im Zusammenhang mit der Beantwortung
von Fragen, die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter gegebenenfalls vorab gestellt haben
(§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVID-19-Gesetz). Die Gesellschaft behält sich
vor, Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung namentlich zu nennen.

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen,
insbesondere wenn Ihre personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung
oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr für etwaige Auseinandersetzungen
über das Zustandekommen oder die Wirksamkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung
im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und
keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre personenbezogenen
Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Werden personenbezogene Daten
auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO verarbeitet, steht den Aktionären
bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht
zu. Diese Rechte können Sie gegenüber der MeVis Medical Solutions AG unentgeltlich
über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

MeVis Medical Solutions AG
Caroline-Herschel-Str. 1
28359 Bremen

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.

Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erreichen
Sie unseren Datenschutzbeauftragten unter:

Peter Suhren
FIRST PRIVACY GmbH
ein Unternehmen der datenschutz nord Gruppe
Konsul-Smidt-Str. 88
28217 Bremen, Deutschland
Web: www.first-privacy.com
E-Mail: office@first-privacy.com
Tel.: +49 (0)421-69 66 32 80

Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Internetseite unter

www.mevis.de/​datenschutzerklaerung/​

 

Bremen, im Februar 2022

MeVis Medical Solutions AG

Der Vorstand

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