Siemens Aktiengesellschaft – Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

Siemens Aktiengesellschaft

Berlin und München

WKN 723610 /​ ISIN DE0007236101

Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 10. Februar 2022 hat beschlossen, den Bilanzgewinn
der Siemens Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/​2021 in Höhe
von 3.400.000.000,00 € wie folgt zu verwenden:

 
Ausschüttung einer Dividende von 4,00 € je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020/​2021
dividendenberechtigte Stückaktie:
3.214.914.760,00 €
Gewinnvortrag in Höhe des aus dem Bilanzgewinn auf die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt
der Hauptversammlung unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 46.271.310 eigenen Aktien
entfallenden Betrags:
185.085.240,00 €

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 15. Februar
2022, fällig.

Die Dividende wird grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5%
Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375%) und ggf.
Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die
depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt
steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung
oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen
vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer
einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Berlin und München, im Februar 2022

Siemens Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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