Deutsche Beteiligungs AG – Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2022/I

Deutsche Beteiligungs AG

Frankfurt am Main

WKN A1TNUT /​ ISIN DE000A1TNUT7

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder
Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie
die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2022/​I)

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Deutschen Beteiligungs AG vom 17. Februar
2022 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Februar
2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/​oder
Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung
im Gesamtnennbetrag von bis zu 210.000.000,00 Euro zu begeben und den Inhabern bzw.
Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte oder Options- bzw.
Wandlungspflichten auf Namensstückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag
am Grundkapital von insgesamt bis zu 13.346.664,34 Euro nach näherer Maßgabe der Options-
bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen
können gegen Barleistung begeben werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht
auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe
der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 17. Februar
2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 7 auszuschließen. Der
Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main
hinterlegt.

Die von der Hauptversammlung am 22. Februar 2017 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt
7 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und
zum Ausschluss des Bezugsrechts wurde, soweit sie nicht ausgenutzt worden ist, mit
Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung vom 17. Februar 2022
aufgehoben.

Zur Gewährung von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger
von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses ausgegeben werden,
hat die Hauptversammlung der Deutschen Beteiligungs AG am 17. Februar 2022 weiterhin
beschlossen, das Grundkapital um bis zu 13.346.664,34 Euro durch Ausgabe von bis zu
3.760.998 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes
Kapital 2022/​I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie
Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen von Options- bzw. Wandlungsrechten
Gebrauch machen oder ihre Options- bzw. Wandlungspflicht erfüllen oder soweit die
Gesellschaft oder das die Schuldverschreibung begebende Konzernunternehmen ein Wahlrecht
ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien
der Gesellschaft zu gewähren und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder
eigene Aktien oder Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten
Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Der Beschluss wurde noch nicht in das
Handelsregister eingetragen.

Der vollständige Wortlaut des neuen Bedingten Kapitals 2022/​I und der Ermächtigung
ergibt sich aus Tagesordnungspunkt 7 der im Bundesanzeiger am 6. Januar 2022 veröffentlichten
Tagesordnung der Hauptversammlung der Deutschen Beteiligungs AG.

 

Frankfurt am Main, im Februar 2022

Deutsche Beteiligungs AG

Der Vorstand

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