Deutsche Beteiligungs AG – Dividendenbekanntmachung

Deutsche Beteiligungs AG

Frankfurt am Main

WKN A1TNUT /​ ISIN DE000A1TNUT7

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 17. Februar 2022 hat beschlossen, den Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2020/​2021 in Höhe von 253.965.509,03 Euro zur Ausschüttung einer
Dividende von 1,60 Euro je Stückaktie auf die 18.804.992 dividendenberechtigten Stückaktien
(insgesamt 30.087.987,20 Euro) zu verwenden. Der Restbetrag von 223.877.521,83 Euro
wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Die Dividende wird vom 22. Februar 2022 an grundsätzlich
unter Abzug von 25 Prozent Kapitalertragsteuer sowie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag
auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 Prozent) und ggf. Kirchensteuer auf
die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute
ausgezahlt. Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG. Die Abführung der Kapitalertragsteuer
an die Finanzbehörde erfolgt ebenfalls über die depotführenden Kreditinstitute.

Die Besteuerung der Dividende erfolgt bei inländischen Aktionären nach den Vorschriften
des Einkommensteuergesetzes bzw. des Körperschaftsteuergesetzes.

Die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages kann
von inländischen, nicht von der Steuer befreiten Aktionären auf die im Rahmen der
Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden. Für private
Kapitalanleger hingegen ist die Einkommensteuer mit dem Kapitalertragsteuerabzug grundsätzlich
abgegolten.

Bei inländischen Aktionären kann bei Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder eines Freistellungsauftrags
bei der Depotbank vom Kapitalertragsteuerabzug abgesehen werden.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag
auf Antrag nach den gesetzlichen Regelungen sowie nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat reduzieren. Zahlt
die Clearstream Banking AG die Dividende an ein ausländisches Kreditinstitut oder
liegt eine ausländische Zwischenverwahrung vor, so nimmt die Clearstream Banking AG
den Steuerabzug selbst vor.

Die Steuerbescheinigungen werden durch das Kreditinstitut bzw. die Clearstream Banking
AG ausgestellt, welche den Steuerabzug vorgenommen haben.

Die Anträge auf völlige oder teilweise Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer
müssen innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Jahren beim Bundeszentralamt für
Steuern gestellt werden.

 

Frankfurt am Main, im Februar 2022

Deutsche Beteiligungs AG

Der Vorstand

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