PHARM – NET Aktiengesellschaft: Außerordentliche Hauptversammlung

Pharm – Net AG

Ludwigshafen/​Rh.

Hiermit lädt der Vorstand die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Mittwoch, den 20.04.2022 um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Pharm – Net AG,
Im Schachen 2/​208, 66687 Wadern-Nunkirchen,

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

 
1.

Begrüßung und Feststellung des anwesenden Kapitals, getrennt nach Stammaktien und
Vorzugsaktien, sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit
2.000.000,00 € auf 3.000.000,00 € durch Ausgabe von 1.000.000 neuen Stammaktien

3.

Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals von weiteren 1.000.000
neuen Stückaktien

Beschlussvorlagen zur Tagesordnung:

 
1.

Begrüßung und Feststellung des anwesenden Kapitals, getrennt nach Stammaktien und
Vorzugsaktien, sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

Feststellung der anwesenden bzw. rechtmäßig vertretenen Stammaktien der Gesellschaft.

Feststellung der Vertretungsquote bzgl. der Gattung Stammaktien.

Feststellung der anwesenden bzw. rechtmäßig vertretenen Vorzugsaktien der Gesellschaft.

Feststellung der Vertretungsquote bzgl. der Gattung Vorzugsaktien.

Feststellung der anwesenden bzw. rechtmäßig vertretenen Aktien insgesamt der Gesellschaft.

Feststellung der Vertretungsquote bzgl. der Gesamtheit der Aktien.

Feststellung der Beschlussfähigkeit hinsichtlich der Stammaktien.

Feststellung der Beschlussfähigkeit hinsichtlich der Vorzugsaktien.

Feststellung der Beschlussfähigkeit hinsichtlich der der Gesamtheit der Aktien.

2.

Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit
2.000.000,00 € auf 3.000.000,00 € durch Ausgabe von 1.000.000 neuen Stammaktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von 2.000.000,00 € um 1.000.000,00 € auf 3.000.000,00
€ gegen Bareinlage erhöht. Die neuen Aktien sind bereits für das/​die Geschäftsjahre
gewinnberechtigt, für die ein Gewinnverwendungsbeschluss gem. § 174 AktG noch nicht
gefasst wurde. Somit sind die neuen Stammaktien im vorliegenden Fall auch für das
Geschäftsjahr 2021 gewinnbezugsberechtigt.

Die neuen Aktien werden in Form von Stammaktien ausgegeben. Diese neuen Stammaktien
werden zu einem Betrag von mindestens 1,00 € je Stammaktie ausgegeben. Ein Agio soll
nicht erhoben werden. Auch die neuen Aktien lauten satzungsgemäß auf den Inhaber.

Jeweils zwei bisherige Aktien gewähren das Bezugsrecht für eine neue Aktie. Die neuen
Aktien sind demnach zunächst den bisherigen Aktionären im Verhältnis 2:1 zum geringsten
Ausgabebetrag von 1,00 € anzubieten.

Das Bezugsangebot kann nur binnen einer Frist von drei Wochen nach Bekanntgabe des
Bezugsangebots angenommen werden. Die Bezugsfrist beginnt demnach am 21.04.2022 und
endet am 12.05.2022.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten
der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien
festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf
der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus
und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag
zeichnen und beziehen können. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
trägt die Gesellschaft.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung
der Kapitalerhöhung der Gesellschaft nicht spätestens bis zum Ablauf des 19.10.2022
beim Handelsregister eingetragen worden ist.

Der Aufsichtsrat wird im Zuge des entsprechenden Hauptversammlungsbeschlusses ermächtigt,
den § 5 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Anzahl der gezeichneten Aktien
zu ändern und anzupassen.

Die Beschlussfassung erfolgt getrennt nach Stamm- und Vorzugsaktien

3.

Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals von weiteren 1.000.000
neuen Stückaktien.

Dem Vorstand soll mit Zustimmung des Aufsichtsrates ein umfangreicher Handlungsspielraum
eröffnet werden, um Marktopportunitäten ausnutzen zu können. Insbesondere soll der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates Flexibilität erhalten, um sich anbietende
Unternehmensakquisitionen zur Erweiterung des Beteiligungsportfolios der Gesellschaft
kurzfristig durchführen zu können.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 20.10.2026
(einschließlich) das Grundkapital, um weitere insgesamt bis zu 1.000.000,00 € durch
ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 1.000.000 neuen Stückaktien gegen
Bareinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

Die neuen Aktien werden in Form von Stammaktien ausgegeben. Diese neuen Stammaktien
werden zu einem Betrag von mindestens 1,00 € je Stammaktie ausgegeben. Ein Agio soll
nicht erhoben werden. Auch die neuen Aktien lauten satzungsgemäß auf den Inhaber.

Die neuen Aktien sind bereits für das/​die Geschäftsjahr/​e gewinnberechtigt, für das/​die
ein Gewinnverwendungsbeschluss gem. § 174 AktG noch nicht gefasst wurde.

Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen
der Aktienausgabe festzulegen.

Bei dieser Kapitalerhöhung gegen Bareinlage wird den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht
gewährt. Der Vorstand wird ermächtigt, den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht
auch in der Weise zu gewähren, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut gezeichnet
und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten
der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien
festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf
der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus
und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag
zeichnen und beziehen können. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
trägt die Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat wird im Zuge des entsprechenden Hauptversammlungsbeschlusses ermächtigt,
den § 5 der Satzung (Grundkapital) entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalerhöhung
aus dem Genehmigten Kapital, auch ausdrücklich mehrmalig, zu ändern und anzupassen.
Die Möglichkeit zur mehrmaligen Änderung der Satzung ist bei einer nur teilweisen
und damit ggf. mehrmaligen Nutzung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung geboten und
notwendig.

Die Beschlussfassung erfolgt getrennt nach Stamm- und Vorzugsaktien

Verfahrenshinweise – Informationen für die Aktionäre

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
2.000.000,00 € und ist eingeteilt in 2.000.000 Stückaktien. Von diesen 2.000.000 Stückaktien
sind 1.900.000 Stück Stammaktien und 100.000 Stück Vorzugsaktien.

Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Mit den Vorzugsaktien ist satzungsgemäß kein
Stimmrecht, aber ein Teilnahmerecht an der Hauptversammlung verbunden. Die Gesellschaft
hat keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind
daher insgesamt 1.900.000 Stammaktien stimmberechtigt.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm- und Antragsrechts
in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben. Soweit die Aktien girosammelverwahrt sind, erfolgt der Nachweis
durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte Bescheinigung über
den Anteilsbesitz, die sich auf den einundzwanzigsten Tag vor der Hauptversammlung,
d.h. den 30.03.2022 (Nachweisstichtag) beziehen muss.

Soweit die Aktien nicht girosammelverwahrt sind, erfolgt der Nachweis bezogen auf
den vorstehend genannten Zeitpunkt auf geeignete andere Weise, sofern diese Aktionäre
nicht bereits bei der Gesellschaft als Aktionäre registriert sind.

Der Nachweis muss der Gesellschaft unter der Adresse

Pharm – Net AG

Rheinallee 1

67061 Ludwigshafen

E-Mail: post@pharm-net.de

mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens mit Ablauf des 13.04.2022
zugehen. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Gesellschaft.

Der Nachweisstichtag und eine Anmeldung zur Hauptversammlung haben keine Auswirkungen
auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung weiterhin uneingeschränkt verfügen.

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre sind berechtigt, sich in der Hauptversammlung
durch einen Bevollmächtigten vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten
ausüben zu lassen.

Anträge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt oder Wahlvorschlägen
sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übersenden:

Pharm – Net AG

Rheinallee 1

67061 Ludwigshafen

E-Mail: post@pharm-net.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Informationen zur Einladung, Tagesordnung einschließlich Beschlussvorschläge und zur
Anmeldung erhalten Sie auch unter

www.pharm-net.de

Ludwigshafen, im Februar 2022

 
Pharm – Net AG

Der Vorstand

Detlef Dusel

(CEO)

Andreas Jeske

(COO)

 

 

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