Pharm – Net AGLudwigshafen/Rh.Hiermit lädt der Vorstand die Aktionäre unserer Gesellschaft zu deram Mittwoch, den 20.04.2022 um 10:00 Uhrin den Geschäftsräumen der Pharm – Net AG,
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Begrüßung und Feststellung des anwesenden Kapitals, getrennt nach Stammaktien und |
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Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit |
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Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals von weiteren 1.000.000 |
Beschlussvorlagen zur Tagesordnung:
1. |
Begrüßung und Feststellung des anwesenden Kapitals, getrennt nach Stammaktien und Feststellung der anwesenden bzw. rechtmäßig vertretenen Stammaktien der Gesellschaft. Feststellung der Vertretungsquote bzgl. der Gattung Stammaktien. Feststellung der anwesenden bzw. rechtmäßig vertretenen Vorzugsaktien der Gesellschaft. Feststellung der Vertretungsquote bzgl. der Gattung Vorzugsaktien. Feststellung der anwesenden bzw. rechtmäßig vertretenen Aktien insgesamt der Gesellschaft. Feststellung der Vertretungsquote bzgl. der Gesamtheit der Aktien. Feststellung der Beschlussfähigkeit hinsichtlich der Stammaktien. Feststellung der Beschlussfähigkeit hinsichtlich der Vorzugsaktien. Feststellung der Beschlussfähigkeit hinsichtlich der der Gesamtheit der Aktien. |
2. |
Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Das Grundkapital der Gesellschaft wird von 2.000.000,00 € um 1.000.000,00 € auf 3.000.000,00 Die neuen Aktien werden in Form von Stammaktien ausgegeben. Diese neuen Stammaktien Jeweils zwei bisherige Aktien gewähren das Bezugsrecht für eine neue Aktie. Die neuen Das Bezugsangebot kann nur binnen einer Frist von drei Wochen nach Bekanntgabe des Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung Der Aufsichtsrat wird im Zuge des entsprechenden Hauptversammlungsbeschlusses ermächtigt, Die Beschlussfassung erfolgt getrennt nach Stamm- und Vorzugsaktien |
3. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals von weiteren 1.000.000 Dem Vorstand soll mit Zustimmung des Aufsichtsrates ein umfangreicher Handlungsspielraum Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 20.10.2026 Die neuen Aktien werden in Form von Stammaktien ausgegeben. Diese neuen Stammaktien Die neuen Aktien sind bereits für das/die Geschäftsjahr/e gewinnberechtigt, für das/die Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, Bei dieser Kapitalerhöhung gegen Bareinlage wird den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten Der Aufsichtsrat wird im Zuge des entsprechenden Hauptversammlungsbeschlusses ermächtigt, Die Beschlussfassung erfolgt getrennt nach Stamm- und Vorzugsaktien |
Verfahrenshinweise – Informationen für die Aktionäre
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
2.000.000,00 € und ist eingeteilt in 2.000.000 Stückaktien. Von diesen 2.000.000 Stückaktien
sind 1.900.000 Stück Stammaktien und 100.000 Stück Vorzugsaktien.
Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Mit den Vorzugsaktien ist satzungsgemäß kein
Stimmrecht, aber ein Teilnahmerecht an der Hauptversammlung verbunden. Die Gesellschaft
hat keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind
daher insgesamt 1.900.000 Stammaktien stimmberechtigt.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm- und Antragsrechts
in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben. Soweit die Aktien girosammelverwahrt sind, erfolgt der Nachweis
durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte Bescheinigung über
den Anteilsbesitz, die sich auf den einundzwanzigsten Tag vor der Hauptversammlung,
d.h. den 30.03.2022 (Nachweisstichtag) beziehen muss.
Soweit die Aktien nicht girosammelverwahrt sind, erfolgt der Nachweis bezogen auf
den vorstehend genannten Zeitpunkt auf geeignete andere Weise, sofern diese Aktionäre
nicht bereits bei der Gesellschaft als Aktionäre registriert sind.
Der Nachweis muss der Gesellschaft unter der Adresse
Pharm – Net AG
Rheinallee 1
67061 Ludwigshafen
E-Mail: post@pharm-net.de
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens mit Ablauf des 13.04.2022
zugehen. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Gesellschaft.
Der Nachweisstichtag und eine Anmeldung zur Hauptversammlung haben keine Auswirkungen
auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung weiterhin uneingeschränkt verfügen.
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre sind berechtigt, sich in der Hauptversammlung
durch einen Bevollmächtigten vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten
ausüben zu lassen.
Anträge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt oder Wahlvorschlägen
sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übersenden:
Pharm – Net AG
Rheinallee 1
67061 Ludwigshafen
E-Mail: post@pharm-net.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Informationen zur Einladung, Tagesordnung einschließlich Beschlussvorschläge und zur
Anmeldung erhalten Sie auch unter
www.pharm-net.de
Ludwigshafen, im Februar 2022
Pharm – Net AG
Der Vorstand |
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Detlef Dusel
(CEO) |
Andreas Jeske
(COO) |